Unverständnis und Empörung in den Redaktionen
Nicht einmal zwei Jahre hat der letzte Kompromiß mit den Zeitungsverlegern gehalten: Nur 16 Monate nach der Einigung über ein unverändertes Wiederinkraftsetzen des Manteltarifvertrags hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) den Konsens wieder aufgekündigt und das wichtigste Regelwerk über die Arbeitsbedingungen von 15000 Redakteurinnen und Redakteuren und 2000 Volontärinnen und Volontären zur Disposition gestellt.
Die Begründung für die Kündigung des Manteltarifvertrags zum 31. 12. 1997 klingt vertraut: Es bestehe „ein dringender Reformbedarf“, verkündete der BDZV per Pressemitteilung. Ganz ähnlich wurde in den letzten Monaten so manche arbeitgeberseitige Kündigung begründet, unter anderem auch in der Druckindustrie. Was unter „Reformbedarf“ zu verstehen ist, ist inzwischen hinlänglich bekannt: Der Abbau von tarifvertraglichen Rechten der Beschäftigten und die Kürzung der Einkommen.
Der BDZV macht seit langem keinen Hehl mehr daraus, daß Redakteurinnen und Redakteure wieder länger arbeiten und weniger verdienen sollen. Es ist deshalb mit Angriffen auf alle zentralen Punkte des Manteltarifvertrags zu rechnen. Neben der Arbeitszeit regelt der jetzt gültige Manteltarifvertrag unter anderem auch Urlaub, Lohnfortzahlung, Jahresleistung, Kündigungsfristen, Urheberrechte und die Sonntagszuschläge.
Die IG Medien sieht in der Kündigung des Tarifvertrags durch den BDZV nicht nur eine Aufkündigung des sozialen Konsenses, sondern auch einen rechtlich problematischen Vorgang. Der Manteltarifvertrag ist zwar erstmals zum 31. Dezember 1997 kündbar, davon ausgenommen sind aber die Bestimmungen über die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Wochenarbeitszeit – derzeit 36,5 (neue BL 36,0), ab Mai 1998 35 Stunden – ist im Tarifvertrag bis zum 31. 12. 1999 festgeschrieben. Folglich ist es das Ziel der Zeitungsverleger, die bereits 1990 tarifvertraglich vereinbarte Einführung der 35-Stunden-Woche im nächsten Jahr zu verhindern. Dieses Ziel soll jetzt offenbar tarifwidrig erreicht werden, indem durch die Kündigung alle anderen Vertragsbestandteile zur Verhandlungsmasse abgestuft und damit zur Disposition gestellt werden.
IG Medien: Redaktionsspezifische Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung
Die Tarifkommission der IG Medien hat ihre Position zur Arbeitszeit von Redakteurinnen und Redakteuren bereits vor der Kündigung des Manteltarifvertrags durch die Verleger bekräftigt: Die IG Medien ist bereit, für die bereits vereinbarten Schritte der Arbeitszeitverkürzung gemeinsam mit den Verlegern nach redaktionsspezifischen Umsetzungsmöglichkeiten zu suchen. Dabei muß den unterschiedlichen Entwicklungen in den Verlagen und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen Rechnung getragen werden. Neben der bisherigen Regelung könnte nach einem Beschluß der Tarifkommission z. B. eine Option stehen, die neun Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderwochen vorsieht. Darüber hinaus hat sich die Tarifkommission für weitere Arbeitszeitverkürzungen auch ohne vollen Lohnausgleich stark gemacht, wenn gleichzeitig verbindlich neue Redakteursstellen vereinbart werden.
Auch der Gehaltstarifvertrag steht zur Disposition
Neben dem Manteltarifvertrag ist auch der Gehaltstarifvertrag in Gefahr. Der BDZV verlangt hier seit geraumer Zeit den ersatzlosen Wegfall der Berufsjahrestufen nach dem 11. Berufsjahr. Diese als „Strukturreform des Gehaltstarifvertrags“ verbrämte Kürzungsforderung wurde zuletzt im April von Vertretern des BDZV massiv vorgetragen. Auch diese „Reform“ würde für die Betroffenen teuer: Die IG Medien hat errechnet, daß die Kappung der Berufsjahreregelung bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen in Zukunft zu jährlichen Verlusten zwischen 5300 und rd. 9700 DM führen würde. Für einen 41jährigen Redakteur, der derzeit im 11. Berufsjahr ist, würde sich der Verlust bis zur Rente nach Stand der aktuellen Gehaltssätze auf 168602 DM summieren. Hinzu kämen noch 8430 DM Verlust bei der Presseversorgung sowie Rentenkürzungen.
Den Vorschlag der IG Medien, statt Berufsjahren andere Kriterien anzulegen, z.B. Qualifikationsentwicklung, lehnte der BDZV ab. Es gehe „nicht um Umverteilung, sondern um Kostensenkung“, stellte ein Verleger die Position des BDZV klar.
IG Medien: Kündigung der Zeitungsverleger weckt Gegenwehr
Ob sich die Zeitungsverleger mit ihrem Konfliktkurs einen Gefallen tun, ist äußerst fraglich, denn frei nach Hölderlin läßt sich feststellen: Wo Gefahr droht, wächst auch die rettende Gegenwehr. Die Kündigung des Manteltarifvertrags hat in den Redaktionen Unverständnis und Empörung hervorgerufen. Bei den Geschäftsstellen der IG Medien gingen zahlreiche Anrufe ein, in denen von der Gewerkschaft energischer Widerstand gegen die Arbeitgeberpläne gefordert wurde.
„Wir stehen schneller vor dem Tor, als sich die Verleger das vielleicht vorstellen können“, sagte ein Kollege aus dem WAZ-Konzern in einer ersten spontanen Stellungnahme. Auch in anderen Regionen formiert sich Gegenwehr. Gewerkschaftliche Versammlungen haben vielerorts wieder deutlich höheren Zulauf als bisher.