Plusminus-Sendung: Debatte über den Umgang der Presse mit diskriminierten Minderheiten ausgelöst
Am 25. August dieses Jahres kommt es zu einem ungewöhnlichen Vorgang. Der Intendant des WDR, Fritz Pleitgen, tritt gemeinsam mit Vertretern der Sinti und Roma vor die Presse. Dem WDR wird wegen eines Filmbeitrages der Sendung Plusminus Rassismus vorgeworfen. Zur Überraschung der Redaktion verkündet der Intendant öffentlich, diesen Beitrag nicht noch einmal auszustrahlen. Das Werk landet im Giftschrank.
Der Hintergrund: Am 17. August berichtet das ARD-Wirtschaftsmagazin über Taschendiebe und ihre Tricks. In einem zweiten Beitrag geht es um die Herkunft der Täter und ihr soziales Umfeld in ihrem Heimatland Bulgarien. Dabei berichtet die Redaktion auch, dass diese Menschen Roma sind. Gezeigt werden die katastrophalen Lebensbedingungen, Analphabetismus und Arbeitslosigkeit. In diesem Umfeld, so der Bericht, werden vor allem Mädchen von klein auf zu Taschendieben „ausgebildet“. Sie kommen auch nach Deutschland, gehen hier organisiert ihrem „Beruf“ nach. Der Plusminus-Beitrag löst heftige Reaktionen aus. In einer Presseerklärung kritisiert der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, die „diskriminierende Berichterstattung“. Eine Nennung der Herkunft sei grundsätzlich abzulehnen. Beschuldigte hätten sich nur als Einzelne für von ihnen begangenes Unrecht zu rechtfertigen.
Rassismusvorwurf
Noch schärfer äußert sich Savelina Danova vom European Roma Rights Centre (ERRC) in einer vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma übersetzten Stellungnahme. Sie sei „zutiefst betroffen über rassistische Darstellungsweisen in dem Film, der unzulässige Verallgemeinerungen über die Roma macht und eine ganze Minderheit in Zusammenhang bringt mit Kriminalität.“
Diese Kritik blieb nicht ohne Wirkung. WDR-Intendant Fritz Pleitgen zog den Hintergrundbericht über Bulgarien zurück. Gegenüber den Vertretern der Sinti und Roma räumte der Intendant ein, die Redaktion habe „eventuell das eine oder andere übersehen“. Gleichzeitig betonte er, so wörtlich: „Unsere Redaktion wollte keine rassistischen Vorurteile nähren“. Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, bedankte sich dafür, dass seine Kritik bei Fritz Pleitgen auf soviel Verständnis gestoßen sei. Ein Verständnis, das von Redaktion und Programmbereich nicht geteilt wird. Wie isoliert der Intendant mit seiner Ansicht im eigenen Hause ist, zeigte sich ein weiteres Mal bei einem ausführlichen Gespräch zwischen zwei Vertretern des Zentralrats und 14 WDR-Mitarbeitern verschiedener Programmbereiche. Auch dort stieß der Rassismusvorwurf auf Unverständnis. Warum der Beitrag trotzdem in den Giftschrank wanderte, erfuhr «M» bis Redaktionsschluss nicht. Nach Auskunft der WDR-Pressestelle finde der Intendant gegenwärtig keine Zeit für eine Antwort. Er werde sich aber vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt äußern.
Sammelbeschwerden
Ein Einzelfall, der am besten schnell zu den Akten gelegt werden sollte? Aus Rundfunk und Fernsehen sind bisher wenige vergleichbare Fälle bekannt geworden. Bei Printmedien sieht es dagegen schon anders aus. Alljährlich reicht der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zum Jahrestag eines nationalsozialistischen Erlasses, wonach „bei allen Mitteilungen an die Presse über Straftaten von Juden die Rassenzugehörigkeit hervorzuheben“ sei, Sammelbeschwerden beim Deutschen Presserat ein. Im letzten Jahr waren es 56 Artikel. Nach Ansicht des Zentralrats „schüren (sie) Hass und Vorurteile gegen Sinti und Roma“. Den Beschwerden kann der Presserat aber nur in wenigen Fällen folgen. Er stellt fest, dass der Zentralrat die kritisierten Artikel „offensichtlich von einem Presseausschnittdienst zusammenstellen lässt“ und diese Artikel „ohne differenzierte Begründung“ als diskriminierend bezeichnet. Im Jahre 2004 konnte der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates von den 56 Beschwerden nur 10 wegen diskriminierender Berichterstattung als Verstoß gegen den Pressekodex einstufen. Für den Zentralrat Anlass zu weiterer, massiver Kritik am Presserat: Der verfüge über eine „nicht funktionierende Selbstkontrolle“. Stellt man den Pressekodex des Deutschen Presserates und den Vorschlag des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma für eine Regelung in Landesmediengesetzen gegenüber ist dies umso unverständlicher (siehe Kasten).
Geht man den zahlreichen Vorwürfen des Zentralrates genauer nach, stößt man auf seltsame Vorgänge: Der Zentralrat bietet den Redaktionen von beschwerdeanhängigen Artikeln an, einen Standardtext über den Hintergrund der Sammelbeschwerde beim Presserat abzudrucken. Bei Abdruck wird die Beschwerde beim Presserat zurückgezogen. Nach Meinung einiger Redaktionen aber auch des Presserats eine bedenkliche Praxis, die an einen „Ablasshandel“ erinnert. Dies zumal da Redaktionen, die sich in anderer Form kritisch mit dem Thema auseinandersetzen wollen und dem Zentralrat auch ein Gespräch anbieten, damit keine Rücknahme der Beschwerde bewirken können.