Heft 12/2005-1/2006

Titelthema

Wie weit reicht Brüssels Arm?

Die Medien nehmen in der EU eine Sonderstellung ein und unter­liegen den Gesetzen des grenzenlosen Binnenmarktes nur eingeschränkt. Sie transportieren Inhalte, Überzeugungen, regionale Eigenheiten und Geschichte. Jedoch in dem Maße wie Europa zusammenwächst, die technischen Möglichkeiten sich erweitern und zarte Anfänge einer europäischen Öffentlichkeit zu beobachten sind, wächst auch der Regelungsanspruch der EU-Kommission.
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weitere Titelbeiträge

Dokumentation wichtiger Gesetzestexte der Europäischen Union

3. Oktober 1989Fernsehrichtlinie 5. Oktober 1995Entschließung des Rates: Image von Männern und Frauen in der Werbung und den Medien
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weitere Inhalte dieser Ausgabe

Neu im Netz

Auskünfte eingeklagt

Streiks gegen Niedriglöhne

Starfoto für die Pressefreiheit

Nicht ohne Ethik-Kodex

Bildjournalistin zu zehn Jahren Haft verurteilt

Verbot aufheben

Abgeblitzt

Schleichwerbung: RTL muß Bußgeld zahlen

Nichtkommerzieller Videoladen

Schattenväter

Keine einfachen Rollen

Gagenrechner für Filmschaffende

Moderator verliert erneut gegen RBB

Fußballberichte im Radio gegen Gebühr

Umverteilung von unten nach oben

Die bedrohte Instanz

Mobiler Sichtplatz

Outsourcing sozial abgefedert

ver.di Fernsehpreis 2005

Ältere und Betriebsräte raus

Selbstkritischer Blick

Kritiken häufen sich

Die Friedensmacher

Schwieriger Grenzgang

Ab in den Giftschrank

Schleichwerber im Abseits

Geiz ist nicht geil

Messlatte für Meinungsmacht?

Von Rotarmisten zu Heuschrecken

Quo vadis, Berliner Verlag?

Das große Töröö

Sprachdenkmäler: Kurt Tucholsky – ein Leben für die Zeitung

Verkaufsgespräche für Frankfurter Rundschau

Übersetzerhonorare müssen angepasst werden

Schweriner Zeitungsverlag droht mit 100 Entlassungen

Tarifabschluss im Buchhandel Baden-Württemberg

Aus für Beschäftigte von TV Today

ARD-Verfassungsklage im Gebührenstreit

Kurz & bündig

Editorial: Medienalltag Europa

Globalisierung und SelbstZensur