Moderator verliert erneut gegen RBB

Der frühere „Abendschau“-Moderator Jan Lerch hat erneut einen Prozess um eine Weiterbeschäftigung im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) verloren. Das Arbeitsgericht Berlin wies eine Klage Lerchs ab, der seit Januar 2005 nicht mehr als Moderator eingesetzt wurde.

Auch die Forderung nach Schadensersatz sei unbegründet, teilte das Landesarbeitsgericht mit. Der RBB sei nicht verpflichtet, ihn weiter als freien Mitarbeiter zu beschäftigen, da die entsprechende Rahmenvereinbarung ausgelaufen sei. Der Moderator habe außerdem nicht ausreichend darlegen können, dass sich der Sender wegen seines Einsatzes für die freien RBB-Mitarbeiter treuewidrig verhalten habe. Bereits im Januar hatte das Arbeitsgericht eine Klage sowie eine einstweilige Verfügung Lerchs gegen den RBB abgewiesen.

Lerchs Vertrag war nicht verlängert worden, was zu heftigen Protesten innerhalb des Senders geführt hatte. Nach Auffassung des RBB hatte er „seine Loyalitätspflicht eklatant verletzt und den Sender sowohl intern als auch in der Öffentlichkeit herabgesetzt“. Nach Darstellung Lerchs eskalierte der Streit, als er sich am Protest der freien Mit­arbeiter gegen Kürzungspläne beteiligte (M 02/2005).

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »