Fußballberichte im Radio gegen Gebühr

Rundfunkfreiheit dem Commerz untergeordnet

Bundesligaclubs dürfen für die Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien eine Vergütung von Radiosendern verlangen. So lautete die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit von Lizenzgebühren für die Hörfunkberichterstattung von Sportereignissen in Karlsruhe am 8. November.

Der BGH hatte die Revision von Radio Hamburg gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli zurückgewiesen. Allerdings weist der BGH auch darauf hin, dass die Vermarktung von „Hörfunkrechten“ nicht dazu führen dürfe, dass der Hörfunkveranstalter – etwa durch eine vertrag­liche Verpflichtung zur Verb­reitung redaktioneller Beiträge zum Thema Fußball – in der freien Gestaltung seines Programms und der aktuellen und von Dritten unbeeinflussten Information seiner Hörer behindert werde.

Damit endete ein rund vierjähriger Rechtsstreit, den Radio Hamburg stellvertretend für den im VPRT organisierten privaten Hörfunk geführt hatte. Hans-Dieter Hillmoth, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk im VPRT in einer Erklärung: „Die Entscheidung des Bun­desgerichtshofes sehen wir als große Gefahr für die freie Sportberichterstattung. Die Rundfunkfreiheit wird den kommerziellen Interessen der Vereine untergeordnet. Wir werden nun intensiv zu prüfen haben, wie die verfassungs­rechtliche Rundfunkfreiheit künftig abgesichert werden kann. Dies kann über eine klarstellende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag erfolgen. Den Gang zum Bundesverfassungsgericht können wir ebenfalls nicht ausschließen.“

Der Bundesgerichtshof habe anerkannt, dass der Veranstalter über das Hausrecht eine umfassende Verwertung vornehmen dürfe. Hierzu gehörten neben den lizenzkostenpflichtigen Rechten an der TV-Berichterstattung auch die Rechte an der Hörfunkberichterstattung, hieß es in einer Stellungsnahme der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und ihrer Vereine und Kapitalgesellschaften.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Komplett-Verweigerung der Rundfunkpolitik

Nachdem die Ministerpräsident*innen am heutigen Donnerstag zur Rundfunkpolitik beraten haben, zeichnet sich ein düsteres Bild für die öffentlich-rechtlichen Medien, ihre Angebote und die dort Beschäftigten ab. Beschlossen haben die Ministerpräsident*innen eine Auftrags- und Strukturreform und einen ab 2027 geltenden neuer Mechanismus zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Nicht verabschiedet wurde jedoch der fällige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
mehr »

KI: Menschen wollen Regeln

Rund drei Viertel der Menschen in Deutschland sorgen sich einer Umfrage zufolge um die Glaubwürdigkeit der Medien, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Spiel ist. 90 Prozent der Befragten fordern dazu klare Regeln und Kennzeichnungen. Dies ergab eine am Mittwoch in Berlin veröffentlichte Studie der Medienanstalten. Für die repräsentative Erhebung "Transparenz-Check. Wahrnehmung von KI-Journalismus" wurden online 3.013 Internetnutzer*innen befragt.
mehr »