ARD-Verfassungsklage im Gebührenstreit

MÜNCHEN. Die ARD beschloss am 25. Oktober, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die jüngste Festsetzung der Rundfunkgebühren einzulegen. Dabei gehe es den Sendern nicht um das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehle, er­klärte ARD-Vorsitzender Thoams Gruber in München.

Im Mittelpunkt der Verfassungbeschwerde stehe der „Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Dazu gehört die Vorgehensweise der Politik, die sich 2004 über die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hinweg­gesetzt hat. ver.di hat die Entscheidung der ARD „als notwendigen und wichtigen Schritt zur Sicherung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ ­begrüßt. „Die Eingriffe der Ministerpräsidenten können im Interesse eines staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems nicht hingenommen werden“, so ver.di-Vize Frank Werneke. „Reformen des Rundfunks müssen anderen Leitbildern als Kahlschlagkonzepten folgen, sich vielmehr an Programm- und Arbeitsqualität und an journalistischer Unabhängigkeit orientieren“.

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