ARD-Verfassungsklage im Gebührenstreit

MÜNCHEN. Die ARD beschloss am 25. Oktober, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die jüngste Festsetzung der Rundfunkgebühren einzulegen. Dabei gehe es den Sendern nicht um das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehle, er­klärte ARD-Vorsitzender Thoams Gruber in München.

Im Mittelpunkt der Verfassungbeschwerde stehe der „Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Dazu gehört die Vorgehensweise der Politik, die sich 2004 über die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hinweg­gesetzt hat. ver.di hat die Entscheidung der ARD „als notwendigen und wichtigen Schritt zur Sicherung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ ­begrüßt. „Die Eingriffe der Ministerpräsidenten können im Interesse eines staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems nicht hingenommen werden“, so ver.di-Vize Frank Werneke. „Reformen des Rundfunks müssen anderen Leitbildern als Kahlschlagkonzepten folgen, sich vielmehr an Programm- und Arbeitsqualität und an journalistischer Unabhängigkeit orientieren“.
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »