Europas Machtprobe mit den Plattformen

Das Urheberrecht soll besser geschützt werden. Montage: Petra Dressler

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.

Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU Spielregeln für die digitale Öffentlichkeit aufstellen. Große Plattformen wie Meta, Google und X sollen offenlegen, wie sie Inhalte strukturieren, moderieren und priorisieren und erstmals erklären, nach welchen Kriterien ihre Algorithmen Sichtbarkeit erzeugen oder einschränken. Der DSA soll außerdem vor illegalen Inhalten, Desinformation und Hassrede schützen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen Online-Plattformen gewährleisten.

Es handelt sich dabei nicht um eine Anhäufung technischer Regeln, sondern um ein politisches Projekt der EU, wie Margrethe Vestager, ehemals Vizepräsidentin der EU-Kommission, 2024 im Parlament betonte: „Wir öffnen die Blackbox der Plattform-Algorithmen. Bisher entschieden sie eigenständig, welche Inhalte sichtbar waren – ohne Transparenz und ohne Beschwerdemöglichkeiten. Der DSA verändert das grundlegend und stellt wieder demokratische Kontrolle und Aufsicht her.“

DSA-Verfahren gegen Musk

Wie anspruchsvoll eine solche Regulierung ist, zeigt sich aktuell am Fall X. Im Januar 2025 ordnete die EU-Kommission zusätzliche technische Ermittlungsmaßnahmen gegen die Plattform an: X muss interne Unterlagen zu seinem Empfehlungsalgorithmus vorlegen und Datenzugang sicherstellen. Bereits im Dezember 2023 hatte Brüssel ein formelles DSA-Verfahren gegen Elon Musks Plattform eröffnet mit dem Vorwurf, nach den Hamas-Angriffen am 7. Oktober 2023 Desinformation zu verbreiten. Die Plattform reichte die geforderten Berichte ein – die Kommission bewertete sie später als unzureichend. Der Fall zeigt die zentrale Spannung: Regulierung trifft auf Plattformen, die global agieren und selbst bestimmen wollen, was sie offenlegen.

Moderieren, löschen, streiken: Der Fall TikTok in Berlin

Der DSA trat 2022 formal in Kraft, die Pflichten gelten seit Februar 2024 für alle Anbieter. In Deutschland koordiniert die Bundesnetzagentur die Umsetzung, das Bundesamt für Justiz kann Bußgelder verhängen, die Landesmedienanstalten bearbeiten Beschwerden. Auf dem Papier sind die Zuständigkeiten klar geregelt. In der Praxis zeigen sich jedoch strukturelle Defizite: Der DSA verlangt Kontrolle, die viele Behörden mangels Personal und Expertise kaum leisten können.

Der DSA soll nicht nur Nutzer*innen, sondern auch Beschäftigte der Plattformen schützen – doch der Fall TikTok in Berlin zeigt, dass dies bislang kaum gelingt. Das Unternehmen kündigte Umstrukturierungen in der Content-Moderation an, setzte stärker auf KI und baute zugleich Personal ab. Nachdem sich Beschäftigte in ver.di organisiert und auf die Einhaltung der DSA-Vorgaben berufen hatten, reagierte TikTok mit Kündigungen und Abfindungsangeboten. Ver.di sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz: Plattformen sind verpflichtet, Risiken nicht nur für Nutzer*innen, sondern auch für Beschäftigte zu verringern. Doch ohne Kontrolle bleibt dieser Schutz wirkungslos, warnt die Gewerkschaft.

Fälle wie TikTok zeigen, dass der DSA nicht nur Plattformregeln schafft, sondern längst Teil gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen ist und von manchen als Instrument staatlicher Einflussnahme interpretiert wird. Dabei geht es um eine Kernfrage: Wie viel Eingriff darf der Staat in digitale Räume vornehmen?

Wieviel Regulierung braucht Meinungsfreiheit?

Als die Bundesnetzagentur 2024 im Rahmen des DSA erstmals „Trusted Flagger“ benannte – derzeit sind es vier staatlich anerkannte Organisationen, die Hinweise auf rechtswidrige Inhalte an Plattformen oder Behörden melden sollen –wurde die Kritik laut, dass es sich um ein Zensurinstrument handeln könnte. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller weist das zurück und betont, diese „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ hätten keine direkten Löschungsbefugnisse. Über eine Entfernung der Inhalte entschieden weiterhin die Plattformen. Doch die Frage bleibt politisch heikel.

Die EU verhängt

gegen Elon Musks Online-Plattform X wegen Transparenzmängeln eine Millionenstrafe. Die US-Firma müsse 120 Millionen Euro zahlen, unter anderem wegen einer irreführenden Authentifizierung von Nutzerkonten durch den weißen Verifizierungshaken auf blauem Grund, wie die zuständige EU-Kommission Anfang Dezember mitteilte.

Kaum ein Bereich der DSA-Umsetzung ist so umstritten wie der Umgang mit staatlich unterstützten Meldestellen – das zeigte sich zuletzt im Fall des Medienwissenschaftlers Norbert Bolz. Mitte Oktober 2025 führten Ermittlungen und eine Hausdurchsuchung zu heftiger Kritik. Die Anzeige war über die staatlich betriebene Plattform „Hessen gegen Hetze“ eingereicht worden, die mit der Zentralen Meldestelle des Bundeskriminalamts (ZMI) kooperiert, aber kein offizieller „Trusted Flagger“ im Sinne des DSA ist. Sie ist Teil jener neuen Melde-Infrastruktur, die im Umfeld des DSA entstanden ist, um Hassrede und strafbare Inhalte schneller an Behörden weiterzugeben.

Regeln mit hohem Anspruch

Ob der DSA seinem Anspruch gerecht wird, „demokratische Diskurse zu schützen“, bleibt offen. Die bisherigen Auseinandersetzungen, die neben X und TikTok auch Meta betreffen, zeigen, wie tief das Misstrauen zwischen Brüssel und den Plattformen sitzt. Vieles deutet darauf hin, dass sich der Konflikt noch zuspitzen dürfte.

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