Schon entdeckt? Mare

Die MS Cape Race vor Grönland: Bei mare gibt es sogar Expeditionsreisen im Angebot. Bild: mare

Die Verlagswelt in Deutschland ist zum Teil stark von einzelnen Persönlichkeiten geprägt. Der Berenberg Verlag hat kürzlich nach über zwanzig Jahren seine Geschäftstätigkeit eingestellt. Der Christoph Links Verlag ist inzwischen Teil des Aufbau Verlags, und der Weidle Verlag wird als ein Imprint des Wallstein Verlags weitergeführt. Bei mare geht man nun einen anderen, bislang eher seltenen Weg: Seit Anfang dieses Jahres ist der Hamburger Verlag eine Genossenschaft.

Auch bei mare wollte der langjährige Verleger, Nikolaus Gelpke, Jahrgang 1962, sein Lebenswerk in eine neue Ära bringen. Er hatte den Verlag Mitte der 1990er-Jahre gegründet. Seit April 1997 erscheint alle zwei Monate das mare-Magazin, das für inhaltlich und ästhetisch anspruchsvollen Journalismus steht und die Welt der Meere aus allen möglichen Blickwinkeln erkundet.

Einige Jahre später erweiterte mare sein Portfolio um ein Buchprogramm sowie um eine monatliche Radio- bzw. 14-tägliche Fernsehsendung in Kooperation mit Radio Bremen und dem NDR. Als besonderes Schmankerl organisiert der Verlag Schiffsexpeditionsreisen in die Arktis und hat eine Serie von Meeresparfums entwickelt.

Gemischte Reaktionen auf Genossenschaftsidee

Vor gut einem Jahr hatte Nikolaus Gelpke gegenüber den zwanzig mare-Mitarbeiter*innen angekündigt, sich als Verleger und Chefredakteur zurückzuziehen und den Verlag in eine Genossenschaft umzuwandeln. Die unmittelbaren Reaktionen darauf seien gemischt gewesen, erinnert sich Karl Spurzem, der zusammen mit Dimitri Ladischensky die Chefredaktion des Magazins übernommen hat: „Von Euphorie bis hin zu einer ängstlichen, abwartenden Haltung war alles dabei. Wir mussten uns alle erst damit vertraut machen, was es bedeuten würde, mare in Zukunft selbstorganisiert zu führen.“

Zu Beginn bedeutete das vor allem: kleinteilige Gremienarbeit, Beratung durch den Genossenschaftsverband sowie den Austausch mit anderen Verlagen wie der taz, die ebenfalls als Genossenschaft organisiert sind. Den Kern der mare-Genossenschaft bilden die aktuell zwanzig Mitarbeitermitglieder, die zum Teil schon seit Jahrzehnten beim Verlag tätig sind. Sie fassen die zentralen Beschlüsse in der jährlichen Generalversammlung und wählen für jeweils drei Jahre einen geschäftsführenden Vorstand und einen Aufsichtsrat. Dazu kommen die bislang 300 Fördermitglieder ohne Stimmrecht. Ein Genossenschaftsanteil kostet einmalig 500 Euro.

Mehr Transparenz und Austausch

Dimitri Ladischensky hebt vor allem die Synergieeffekte hervor, die der Transformationsprozess mit sich brachte: „Es ist auffällig, dass es mehr Austausch zwischen Magazin- und Buchbereich gibt als zuvor.“ Er berichtet zudem von mehr Transparenz über die Gehälter der Festangestellten sowie über Nachjustierungen bei den Honoraren für freie Mitarbeitende, bei denen sich der Rechercheaufwand je nach Beitrag mitunter stark unterscheidet. „Gerade für kleine Medienunternehmen ist das Genossenschaftsmodell eine gute Möglichkeit, die Vorteile der Schwarmintelligenz für sich zu nutzen“, meint Ladischensky. Darüber hinaus erhöhten Selbstwirksamkeitserfahrungen und flache Hierarchien meist die Mitarbeiterzufriedenheit und seien gerade für Jüngere attraktiv.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Filmtipp: Staatsschutz

In dem Justizdrama „Staatsschutz“ wird eine junge Staatsanwältin mit koreanischen Wurzeln Opfer eines mutmaßlich rassistisch motivierten Brandanschlags. Als sie erkennen muss, dass ihre Behörde rechtsextremistische Übergriffe systematisch verharmlost und auch die Existenz entsprechender Netzwerke leugnet, ermittelt sie gegen die ausdrückliche Anweisung ihres Vorgesetzten auf eigene Faust.
mehr »

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »