Abgeblitzt

Urkundenfälschung verurteilt – verletzte Nutzungsrechte ignoriert

Urkundenfälschung geahndet, allerdings „nur“ mit einem geringen Bußgeld. Das war das Ergebnis eines Prozesses vor dem Ber­liner Amtsgerichts Tiergarten. Die zwei Angeklagten hatten Filmmaterial eines Sat.1 Beitrages verhökert, ohne dafür die Nutzungsrechte zu besitzen. Ein Einzelfall, doch offenbar nicht unsymptomatisch für die Gepflogenheiten in der Branche.

Im Herbst 2003 wurde ein Münchener Kameramann Heinz G. beauftragt, einen Film­beitrag für Sat.1 über das Comeback einer Schauspielerin zu drehen. Zusammen mit dem verantwortlichen Redakteur Reiner B. ging es vor Ort auf einen Campingplatz bei München. Die Aufnahmen wurden gemacht und der Redakteur nahm die Filmkassetten nach dem Dreh direkt mit nach Berlin zum Schnitt, zur Fertigstellung. Der Beitrag wurde bald darauf in der Sendung „Blitz“ ausgestrahlt. Der Kameramann stellte das vereinbarte Honorar bei Sat.1 in Rechnung. Sämtliche Nutzungsrechte für seine Aufnahmen hat er ebenso wie die Protagonistin für ihre Interviews an den Sender abgetreten. So weit, so üblich in der Branche!

Monate später wurde der Kameramann darauf aufmerk­sam gemacht, dass selbiges Filmmaterial auch in einem Beitrag der Fernsehsendung „Brisant“ des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) verwendet worden sei. Ein eindeutiges Indiz dafür, das Auto des Filmers war im Hintergrund zu sehen. Neugierig geworden, fragte er bei Sat.1 nach, ob diese Aufnahmen an den MDR weitergegeben worden seien. Der stellvertretende Redaktionsleiter Kai Dose von „Blitz“ sah sich den Streifen der Konkurrenz an. Er sei sich aufgrund „identischer Bilder“ sicher gewesen, dass es sich tatsächlich um Material von Sat.1 handelte, so Dose vor Gericht. Als Autor des Beitrages in „Brisant“ sei ein Dan H., der als Freier auch für Sat.1 gearbeitet habe, genannt worden. Um Aufklärung ersucht, rechtfertigte sich H. gegen­über dem Sat.1- Redaktionsleiter mit einem Fax, welches den Versand des Filmmate­rials „zur uneingeschränkten Ver­wendung, frei von rechten Dritter“ an den MDR bestätigte. Als Absender der vermeintlichen Rechteabtretung war die Medienfirma des Kameramannes Heinz G. angegeben, darunter dessen Unterschrift. Doch Heinz G. bestritt, dieses Fax geschrieben zu haben. Daraufhin habe er den Vorgang an die Rechtsabteilung von Sat.1 übergeben, so Dose.

Die Fälschung sei offensichtlich gewesen. Das Fax habe keinen Briefkopf, obwohl die Firma seit acht Jahren bei sämt­lichem Schriftverkehr einen solchen verwende, sagte Heinz G. im Prozess. Die krakelige Unterschrift gleiche seiner nur wenig, wohl aber den Schriftzügen von Reiner B., mit dem er einige Fernsehbeiträge zusammen gemacht habe. Außerdem habe er als Kameramann gar keine Gelegenheit gehabt, an eine Kopie des Films zu gelangen, da er die Kassetten vor Ort abgedreht an den Redakteur Reiner B. übergeben hatte. Eine Verfahrenweise, die Kai Dose als „üblich“ bestätigte.

Die beiden Angeklagten B. und H. – sie arbeiten heute nicht mehr für Sat.1 – leugneten vor Gericht hartnäckig, was die Fälschung des Faxes betraf. Sie hätten vermitteln, dem Kameramann helfen wollen, sein Material nochmals unterzubringen. Deshalb habe Dan H. das ihm per Post zugesandte Paket mit den Aufnahmen angenommen. H. legte eine Honorarabrechnung des MDR von 1.023 Euro abzüglich Vorschuss von 150 Euro an Reiner B. vor. Dieser konnte sich plötzlich nicht mehr daran erinnern. Aber es werde wohl so gewesen sein und sicher habe er das Geld an Heinz G. weitergegeben, so Reiner B. Der Kameramann dagegen konnte glaubhaft machen, nichts davon gesehen zu haben. Er nannte außerdem die Schauspielerin des Films als weitere Zeugin für seine Aussagen. Er legte dem Gericht ein Schriftstück vor, in dem sie dies bereits bestätigte.

Dem Gericht genügte das. Es schlug den beiden Angeklagten vor, das Verfahren wegen „der Geringfügigkeit des entstandenen Schadens“ gegen die Zahlung eines Bußgeldes von je 500 Euro „vorläufig einzustellen“. Damit erklärten sich die Angeklagten schnell einverstanden. Eingeständnis der Lügengeschichten? Nun ja, die Wahrheit hätten beide nicht erzählt, bestätigte die Staatsanwältin nach der Urteilsverkündung. Ein längerer aufwändiger Prozess hätte jedoch auch kein anderes Ergebnis gebracht.

Für Heinz G. war dieses „milde Urteil“ eine bittere Enttäuschung. „Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun“, sagte er. Drei Mal musste er vergeblich nach Berlin kommen, bis der Prozess endlich stattfand. Von Sat.1 habe er auch aufgrund dieses Vorfalls keine Aufträge mehr erhalten, ist sich Heinz G. sicher. Die Tat – ­Urkundenfälschung – hatte er angezeigt. Erwartet habe er, das Sat.1. auch gegen den Materialklau und die Verletzung der Nutzungsrechte gerichtlich vorgehe. Sat.1 reagierte auf den Vorfall mit der fristlosen Kündigung des zuständigen Redakteurs und auch der freie Kollege erhält keine Aufträge mehr vom Sender, wurde auf Nachfrage bestätigt. Darin sah man offenbar Strafe genug.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »