Übersetzerhonorare müssen angepasst werden

BERLIN.In zwei Urteilen hat das Land­gericht Berlin Ende September und Ende Oktober festgestellt, dass die ursprünglich vereinbarte Vergütung der Übersetzer nicht angemessen war, und den Verlagen eine Einwilligung in eine Vertragsän­derung nach § 32 UrhG auferlegt.

Enttäuschend sei zwar, dass sich das Gericht nicht zu einer Erhöhung des ursprünglichen Normseitenhonorars durchringen konnte. Dafür habe es den Übersetzern aber unter Verweis auf ein früheres Münchner Urteil eine Auflagenbeteiligung in Höhe von 2 % vom Nettoladenpreis zugesprochen, die mit dem nach Normseiten berechneten Grundhonorar verrechnet werde, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ).

Weiter hielt das Gericht einen Über­setzer­anteil von 25 % am Nettoerlös aller Nebenrechtsverwertungen für angemessen. „Freilich werden sich die Urteile im Instanzenweg bewähren müssen. Dennoch sind sie ein Signal an die Verlage, ihre Blockadehaltung gegen die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln aufzugeben und gemeinsam mit dem VdÜ ein faires Rahmenwerk für Übersetzungshonorare zu schaffen“, so der VdÜ. VdÜ Pressestelle: presse@literaturuebersetzer.de

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Altersversorgung für Filmschaffende

Zusammen mit der Schauspielgewerkschaft BFFS und dem Tarifpartner Produktionsallianz hat ver.di einen Tarifvertrag für eine branchenweite betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende in Film- und Serienproduktionen abgeschlossen. Für die etwa 25.000 auf Projektdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden vor und hinter der Kamera wird die neue tarifliche Altersvorsorge ab Juli 2025 starten.
mehr »

Kriminalität nicht mit Migration verknüpfen

Kriminelle Migranten bedrohen die Sicherheit in Deutschland“ – dieses alte rechte Narrativ wird von der AfD neu belebt und verfestigt sich in der Mitte von Gesellschaft und Politik. Medien, die diese realitätsverzerrende Erzählung bedienen, weil sie meinen, die laute Minderheit repräsentiere ein öffentliches Interesse, spielen mit dem Feuer.
mehr »

Mit BigTech gegen Pressefreiheit

Der Vogel ist frei“ twitterte der US-Milliardär und Big Tech-Unternehmer Elon Musk am 28. Oktober 2022, dem Tag seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, der damals noch den blauen Vogel als Logo hatte. Der reichste Mann der Welt wollte nach eigener Aussage den Dienst zu einer Plattform der absoluten Redefreiheit machen: „Freie Meinungsäußerung ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie, und Twitter ist der digitale Marktplatz, auf dem die für die Zukunft der Menschheit wichtigen Themen diskutiert werden“, hatte er zuvor erklärt.
mehr »

Vernetzte Frauen im Journalismus

Sich als Frau in einer Branche behaupten müssen, in der Durchsetzungskraft und Selbstbewusstsein entscheidende Faktoren sind: Für Generationen von Journalistinnen eine zusätzliche Belastung im ohnehin schon von Konkurrenz und Wettbewerb geprägten Beruf. Angesichts dieser Herausforderung sind Netzwerke und solidarische Bündnisse von großer Bedeutung. Der Journalistinnenbund (JB) hatte hierbei seit seiner Gründung im Jahr 1987 eine Vorreiterrolle inne. Sein Anliegen: Geschlechtergleichstellung in den Medien erreichen.
mehr »