Journalisten sollen besser vor Beschlagnahmungen geschützt werden: Die Justizminister der Bundesländer haben auf ihrer Herbstkonferenz beschlossen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit deutlicher herauszustellen.
Nach Angaben der Bremer Justizbehörde wollen die Minister zwar nicht die Strafprozeßordnung ändern, die mehrere Ausnahmen für das grundsätzliche Beschlagnahmeverbot vorsieht. Dafür werden jetzt aber die Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren ergänzt: Sie sollen ausdrücklich auf den (eigentlich auch jetzt schon gültigen) Grundsatz hinweisen, daß vor Redaktionsdurchsuchungen die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu prüfen ist.
Die Justizminister befaßten sich auch mit der Frage, ob das bisher geltende Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, Ärzte, Anwälte und Pfarrer genug Schutz vor Telefonüberwachungen, verdeckten Ermittlern und dem geplanten Großen Lauschangriff bietet (s. o.). Ob hier schärfere Vorschriften nötig seien, werde noch geprüft, sagte der Bremer Justizsprecher.