Detmold. In Detmold kassierte die Polizei den Funkscanner eines Journalisten und will gegen den Reporter wegen des Abhörverbots strafrechtlich vorgehen. Das Amtsgericht Detmold bestätigte die Beschlagnahme. Im Hinblick auf die Schwere der Tat sei dies „nicht unverhältnismäßig“, hieß es in der richterlichen Entscheidung. Dagegen legte der Betroffene Beschwerde beim Landgericht ein.
Der 25jährige Fotoreporter war mit seinem Auto im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten worden. Ein Polizeibeamter bemerkte den auf dem Beifahrersitz liegenden Funkscanner und beschlagnahmte ihn. Außerdem vertrat der Polizist die Auffassung, dass es sich bei dem ausgeschalteten Gerät bereits um eine illegale Funkabhöranlage handelt. Auf der Rückseite des Scanners waren die Frequenzen der umliegenden Polizeibehörden notiert.
„Journalisten dürfen derartige Scanner, die frei im Handel erhältlich sind, besitzen und betreiben“, ist die Auffassung von Rechtsanwalt Martin Riedel, der den Reporter vertritt. Das sei durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit gedeckt. Die polizeiliche Beschlagnahme stelle eine unzulässige Ausforschung dar und begründe keinen hinreichenden Tatverdacht. In mehr als 40 Fällen – vor allem gegen Amateurfunker – hat der Kölner Anwalt bereits mit dieser Problematik zu tun gehabt. Meist wurden die Verfahren eingestellt.
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