Die Bundesregierung hat dem Entwurf der Novelle zum Filmförderungsgesetz im Mai zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für Kinofilmproduktionen und die Absatzförderung für deutsche Filme weiter zu verbessern. Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen Staatsministerin Christina Weiss zufolge Verbesserungen des Fördersystems, vor allem der Ausbau der automatischen Referenzfilm- und absatzförderung.
„Als verbesserte Version, aber noch nicht der Weisheit letzten Schluss“, beurteilte Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bereichsleiter Kunst und Kultur bei ver.di, in einer ersten Stellungnahme die Novelle. Erfreulich sei, dass einige wichtige Vorschläge aus dem zeitlich zu kurz befristeten Konsultationsprozess Eingang in den Entwurf gefunden hätten. Es komme jedoch jetzt darauf an, in einem offenen Anhörungsverfahren die noch strittigen Punkte zu klären, „die den Film als Kulturgut stärken“, so der ver.di-Filmexperte. Besonders problematisch sei, dass die Verpflichtung der Rundfunkanstalten, einen höheren finanziellen Beitrag und nicht nur Sachleistungen zur Filmförderung zu leisten, nicht im Gesetz fixiert sein sollen.
Die ver.di-Stellungnahme zum Gesetzentwurf ist zu finden auf der Homepage des Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie unter: www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x000058ee
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