Kooperation bei elektronischen Pressespiegeln

Bisher gehen die Autoren und Fotografen bei elektronischen Pressespiegeln leer aus. Die Presse-Monitor GmbH der Verlage verwendet Artikel und Fotos in ihren elektronischen Pressespiegeln illegal oder auf Grund von Total-Buy-Out-Verträgen zum Nulltarif und die VG Wort selbst darf elektronische Pressespiegel (mit Ausnahme solcher im pdf-Format) nicht lizenzieren.

Jetzt haben sich PMG und VG Wort grundsätzlich über eine Kooperation geeinigt. Ziel ist, dass alle Autoren und Fotografen über die VG Wort an den Pressespiegel-Einnahmen der PMG beteiligt werden. VG-Wort-Geschäftsführer Melichar sprach von einem „niedrigen, zweistelligem Prozentsatz“. Gerüchteweise sollen es 12 Prozent sein.

Vorteil für die Verlage: Sie erhalten Rechtssicherheit, auch im Hinblick auf das neue Urhebervertragsrecht. Dies dürfte auch der PMG neue Kunden bringen, die zum Teil bisher ungenehmigt selbst elektronische Pressespiegel herstellen. Vorteil für Autoren und Fotografen, die bei Papierpressespiegeln 100 Prozent erhalten: Statt jahrelanger Prozesse mit ungewissem Ausgang erhalten sie gesicherte Vergütungen. Melichar: „Eine Win-Win-Situation“.

Weitere aktuelle Beiträge

Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
mehr »

ARD schützt ihre Inhalte vor KI

Die ARD hat ihren Umgang mit Anbietern von KI geändert. Seit Ende Mai dürfen Unternehmen wie etwa Open AI, Perplexity oder Google (Gemini) Inhalte aus den Online-Angeboten der ARD nicht mehr nutzen, um damit ihre KI-Systeme zu trainieren. Das bestätigte der Senderverbund auf Nachfrage. Die ARD hat nun in ihre Webseiten einen sogenannten maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt technisch eingebaut. Damit wird KI-Crawlern signalisiert, dass sie die Inhalte dieser Angebote nicht verwenden dürfen.
mehr »

Rechtes Rauschen im Blätterwald

Ob Neuerscheinungen, Zusammenlegungen, Relaunches oder altgediente rechte Verlage: Was die Periodika der Neuen Rechten, ihrer Parteien, Organisationen oder auch einflussreicher kleinerer Kreise anbetrifft, lässt sich gerade angesichts des rechtspopulistischen Aufschwungs der letzten etwa 20 Jahre viel Bewegung ausmachen.
mehr »

Rechtssicherer Einsatz von KI

Die Bundesländer wollen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Medienaufsicht rechtssicher machen. Vorgesehen sei, im Medienstaatsvertrag eine gemeinsame Regelung einzufügen, „die einen klaren Rahmen für den bundesweiten Einsatz technischer Hilfsmittel in der Aufsicht schafft“, erklärte NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU). Zu den Regelungsentwürfen ist am 23. Juni 2025 eine öffentliche Anhörung gestartet worden.
mehr »