Kooperation bei elektronischen Pressespiegeln

Bisher gehen die Autoren und Fotografen bei elektronischen Pressespiegeln leer aus. Die Presse-Monitor GmbH der Verlage verwendet Artikel und Fotos in ihren elektronischen Pressespiegeln illegal oder auf Grund von Total-Buy-Out-Verträgen zum Nulltarif und die VG Wort selbst darf elektronische Pressespiegel (mit Ausnahme solcher im pdf-Format) nicht lizenzieren.

Jetzt haben sich PMG und VG Wort grundsätzlich über eine Kooperation geeinigt. Ziel ist, dass alle Autoren und Fotografen über die VG Wort an den Pressespiegel-Einnahmen der PMG beteiligt werden. VG-Wort-Geschäftsführer Melichar sprach von einem „niedrigen, zweistelligem Prozentsatz“. Gerüchteweise sollen es 12 Prozent sein.

Vorteil für die Verlage: Sie erhalten Rechtssicherheit, auch im Hinblick auf das neue Urhebervertragsrecht. Dies dürfte auch der PMG neue Kunden bringen, die zum Teil bisher ungenehmigt selbst elektronische Pressespiegel herstellen. Vorteil für Autoren und Fotografen, die bei Papierpressespiegeln 100 Prozent erhalten: Statt jahrelanger Prozesse mit ungewissem Ausgang erhalten sie gesicherte Vergütungen. Melichar: „Eine Win-Win-Situation“.

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