Urteil stellt Grundlagen der VG Wort in Frage
Nach dem Ausnahmejahr 2009 mit 434 Millionen Euro und dem zweitbesten Ergebnis im Vorjahr (131,7 Millionen) war 2011 für die VG Wort mit Erlösen von rund 120 Millionen Euro wieder ein „gewöhnliches“ Geschäftsjahr. Außergewöhnlich: Derzeit ist offen, wann die Verwertungsgesellschaft die Tantiemen an Autoren und Verlage ausschütten kann.
Ausgelöst hat dies ein Urteil des Landgerichts München vom 24. Mai 2012, über dessen Konsequenzen auf den Versammlungen der VG Wort am 1. und 2. Juni in Berlin informiert und diskutiert wurde. Im Kern hält das Gericht die Bestimmungen über die Ausschüttung nach pauschalisierten Quoten zwischen Urhebern und Verlagen in den Verteilungsplänen für rechtswidrig.
Zwar wird die VG Wort gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegen, doch steht die gemeinsame Rechtewahrnehmung als Basis der Ausschüttungen – seit Gründung nicht nur von der VG Wort, sondern auch anderen Verwertungsgesellschaften praktiziert – nun unter dem Verdikt der Rechtswidrigkeit.
Deshalb wurde das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Aufsichtsbehörde um unverzügliche aufsichtsrechtliche Prüfung gebeten. Erst nach einem entsprechenden Bescheid des DPMA wird die VG Wort Ausschüttungen vornehmen. Die Schecks oder Überweisungen der Hauptausschüttung 2012 werden also wohl später kommen als wie gewohnt Anfang Juli, wenn die Aufsichtsbehörde ihr denn zustimmt.
Weniger Einnahmen für Rundfunk
Deutliche Unterschiede gibt es im Geschäftsjahr 2011 in der Entwicklung zwischen der Reprografie und dem audiovisuellen Bereich. Die Ausschüttungsempfänger – 2011 waren es rund 148.000, darunter 142.000 Autorinnen und Autoren – werden es künftig zu spüren bekommen, besonders die im Rundfunk. Denn für die Zeit ab 2010 sind bei der für die Verwertungsgesellschaften verhandelnden ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte) praktisch keine Zahlungen der Geräteindustrie mehr eingegangen. Über die PC-Vergütungen wird zwar noch verhandelt, ansonsten sind die Verhandlungen für die meisten Geräte und Speichermedien abgebrochen worden. Langwierige Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren sind zu erwarten.
Die Einnahmen der VG Wort im Bereich Hörfunk / Fernsehen sanken folglich von 26,8 auf 7,8 Millionen Euro, nahezu ausschließlich erzielt durch die Vergütung für öffentliche Wiedergabe („Kneipenrecht“). Außerdem ist auch noch das Aufkommen aus der Kabelweitersendung etwas auf 6,37 Millionen Euro gesunken. Immerhin konnten die Quoten für den Rundfunk-Bereich gehalten werden. Außerdem steht noch eine Nachausschüttung der PC-Vergütungen für die Jahre 2008 bis 2010 an, sobald der neue ZPÜ-Verteilungsplan für die Verteilung unter den Verwertungsgesellschaften durch das DPMA gebilligt ist.
Warten auf EuGH-Entscheidung
Größter Einnahmeposten der VG Wort war auch im Geschäftsjahr 2011 die Reprografie-Vergütungen für das Vervielfältigen von Texten. Hier stiegen die Einnahmen von 66 auf 74 Millionen Euro. Dies beruht auf einem Anwachsen der Kopiergerätevergütung von 61,1 auf fast 69,5 Millionen Euro aufgrund gestiegener Verkaufszahlen. Auch in diesem Bereich dürften die Ausschüttungen an Autoren künftig geringer ausfallen. Zwar konnte der Gesamtvertrag mit dem ITK-Industrieverband BITKOM für PC und Drucker verlängert werden, doch ab 2012 werden – so vereinbart – die Einnahmen für Drucker zurückgestellt bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs oder anschließend des Bundesgerichtshofs über die Vergütungspflicht von Druckern und PCs nach der bis Ende 2007 geltenden Rechtslage. 2011 wurden 13 Millionen Euro für Drucker von BITKOM an die VG Wort gezahlt.
Die 120 Millionen Euro Einnahmen des Jahres 2011 sind – neben Rückstellungen zum Beispiel für Internettexte (METIS) – die Basis für die Hauptausschüttung 2012.
Ausschüttungsquoten 2012 für 2011 für Urheber/-innen in Euro (= 2010)
Pressespiegel: Sockel 32,00 (75,00) / Punktewert 5,50 (4,50)
Elektronische Pressespiegel: Faktor 2,2 (2,2)
Presse-Repro: Punktewert 12,00 (4,50)
Bibliothekstantieme: mindestens 73,79 (73,40)
Beiträge Wissenschaft: 4,00 pro Normseite(4,00)
Buch Wissenschaft: 800,00 (800,00)
Broschüre Wissenschaft: 6,00 pro Druckseite (6,00)
Hörfunk: 10-Punktewert 1,50 (1,50)
Fernsehen: 10-Punktewert 0,35 (0,35)
METIS (Texte im Internet): 6,00, 9,00 ab 6.000 und 12,00 ab 24.000 Abrufe
METIS-Sonderausschüttung: 12,00 (bis 20 Texte) in 6 Stufen von 36,00 (21 – 60 Texte) bis 576,00 (über 480 Texte pro Domain)
Weitere Infos zum „VG Wort-Urteil“:
http://medien-kunst-industrie-bawue.verdi.de/publikationen/mediamaker/2012-2/vg-wort