Durchbruch bei elektronischen Pressespiegeln

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) in München und die Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG) in Berlin haben eine umfassende Zusammenarbeit für die Bereitstellung elektronischer Pressespiegel vereinbart.

Danach wird künftig die PMG nicht nur die Artikel der mit ihr vertraglich verbundenen Verlage vermarkten, sondern auch solche elektronischen Pressespiegel, die unter die Einschränkungen des § 49 Urheberrechtsgesetz (UrhG) fallen. Die VG WORT wird im Gegenzug an den Erlösen der PMG aus dem Geschäft mit elektronischen Pressespiegeln beteiligt, so dass künftig auch die Journalisten, die bei der VG WORT gemeldet sind, von dieser Umlage profitieren werden. Der Vorstand der VG WORT, Prof. Dr. Ferdinand Melichar, und die Geschäftsführer der PMG, Klaus Rohr und Dr. Peter Horvath, würdigten die Vereinbarung als einen „Durchbruch“. Die Zusammenarbeit bedeute Rechtssicherheit für alle Behörden, Institutionen und Unternehmen, die elektronische Pressespiegel für ihre Mitarbeiter erstellen. Mit diesem One-Stop-Shop sei eindeutig geklärt, dass jeder elektronische Pressespiegel auf Bezieherseite vergütet werden müsse.

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