Befristung ist realitätsfremd

Nur wenige Anträge auf Arbeitslosengeld bewilligt

Die Gesetzesänderung (Bezug von Arbeitslosengeld I / Änderung zum 1.8.2009 – neue Anwartschaftszeit nach §123 Abs. 2 SGB III) ist auch von ver.di gefordert worden, allerdings mit einer praxisnäheren und realistischer zu erfüllenden Ausgestaltung. Zu den Politikern, die an der vorliegenden Formulierung des Gesetzes mitgewirkt haben, gehört Angelika Krüger-Leißner, SPD, stellv. Vorsitzende des Kulturausschusses des Bundestages und Mitglied im Sozialausschuss.

M | Entsprechen die Erfahrungen der Schauspieler den Daten der ersten Monitoring-Runde des Gesetzes?

ANGELIKA KRÜGER-LEISSNER | Leider ja. Der erste Bericht liegt uns seit November 2010 vor und stützt sich auf Zahlenmaterial aus den ersten neun Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Es zeichnet sich ab, dass es an den Betroffenen vorbei geht. Von Kulturschaffenden, alle aus dem Bereich Film/Fernsehen, Bühne, wurden 429 Anträge gestellt, von denen nur 80 bewilligt wurden. Die geringe Zahl der Anträge erkläre ich mir damit, dass viele Künstler schon nach der Beratung in den Arbeitsagenturen verzichtet haben, weil sie erkannten, dass sie keine Aussicht haben ALG I zu erhalten.

M | Sind auch die Hauptgründe für die Ablehnungen bekannt?

KRÜGER-LEISSNER | Die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze spielte bei den Ablehnungen eher eine untergeordnete Rolle. Die Überschreitung der Befristung der einzelnen Arbeitsverhältnisse auf sechs Wochen war der Hauptgrund für die Ablehnungen, was alle Experten vorher befürchtet hatten. Kulturstaatsminister Bernd Neumann und ich hatten ja, weil wir die durchschnittlichen Arbeitszeiten kennen, für drei Monate plädiert. Arbeitsminister Olaf Scholz hatte sich für zwei Monate ausgesprochen. Nur Peer Steinbrück und der Haushaltsausschuss blieben hart, weil sie sonst Mehrausgaben für die Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von bis zu 50 Mio. Euro fürchteten.

M | Und wie viel Mio. wurden tatsächlich ausgegeben?

KRÜGER-LEISSNER | In dem Untersuchungszeitraum wurden 2,4 Mio. Euro ausgezahlt.

M | Wie geht es jetzt weiter?

KRÜGER-LEISSNER | Ich habe mich im Januar mit dem Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit, Heinrich Alt, getroffen, um einen Einblick zu bekommen, wie die Künstler beraten werden und um abzuklopfen, wie sie die Wirkung des Gesetzes einschätzen. Seine Behörde braucht einen größeren Pool an Zahlenmaterial, um besser argumentieren zu können, warum das Gesetz nicht greifen kann. Ich bitte daher alle Betroffenen, auch wenn es auf den ersten Blick für sie keinen Sinn macht, einen Antrag zu stellen. Nur so können wir erkennen, wo gezielt angesetzt werden muss.

M | Wird es denn vor Sommer 2012 eine Gesetzesänderung geben können?

KRÜGER-LEISSNER | Nach Gesprächen mit den Vertretern der Film- und Fernsehschaffenden möchte ich noch im ersten Halbjahr zu Eckpunkten für Gesetzesverbesserungen kommen. Dabei schließe ich eine Rückkehr zu der alten Regel, nach der in drei Jahren 360 Arbeitstage erbracht werden müssen, aus. In das Gesetzgebungsverfahren können wir dann Ende des Jahres gehen, wenn die Umfrageergebnisse von ver.di und der 2. Monitoring-Bericht vorliegt.

M | Können Sie sich denn die ersatzlose Streichung der sechs Wochen sowie der 30.240 Euro-Grenze vorstellen, die Juristen sowieso für verfassungswidrig halten?

KRÜGER-LEISSNER | Natürlich kann ich mir vorstellen, dass beides raus fällt. Insbesondere die Einkommensgrenze, schon allein, weil die Betroffenen ja auch bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Auch sonst wird ja nicht ausgeschlossen, wer vorher mehr verdient hat.

M | Im Zuge der Diskussion 2009 hatten Sie auch mal laut nachgedacht, einfach auf die Pflicht-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu verzichten. Wäre dies ein gangbarer Weg?

KRÜGER-LEISSNER | Das wäre eine Flucht vor dem Problem, aber keine Lösung gewesen. Wer wenig verdient, kann von den gesparten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bestimmt keine Polster anlegen, die ihn in Zeiten ohne Verdienst vor dem Abrutschen in Hartz IV retten. Es wäre auch rein rechtlich nicht zu machen und könnte eine Tür öffnen, die wir nicht wollen. Denn letztlich geht es doch darum hinzubekommen, dass Film- und Fernsehschaffende wie alle anderen Arbeitnehmer in Zeiten der Beschäftigung einzahlen und in Perioden der Arbeitslosigkeit von der Solidargemeinschaft profitieren.

Berlinale-Diskussion

Zum Erfahrungsaustausch über dieses und alle anderen Themen lädt der Bundesverband Film von ver.di während der Berlinale ein. „Wege aus der Selbstausbeutung bei Film und Fernsehen“ ist die traditionelle Berlinale-Diskussion überschrieben. Karsten Aurich, Filmproduzent; Olla Höf, Cutterin, ver.di, Mitglied im Verwaltungsrat der FFA; Hans-Werner Meyer, Schauspieler, Vorstand Bundesverband Film- und Fernsehschauspieler; Alexander Thies, Vorstand Allianz deutscher Produzenten sowie ein Vertreter des Regieverbandes diskutieren im Salon Königin Luise im Opernpalais , Unter den Linden 5, Berlin, am 13. Februar 2011, von 11-14 Uhr über die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

Am 12. Februar veranstaltet der Filmverband in ver.di traditionell das Filmfrühstück für seine Mitglieder, zu dem auch die befreundeten Filmverbände eingeladen sind. Es findet von 11 bis 14 Uhr an einem neuen Ort statt: in der Stadtklause (nähe Anhalter Bahnhof).

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