RSF: Kritik an Reform der Nachrichtendienste

RST

Wie weit geht die nachrichtendienstliche Überwachung zukünftig, wenn es nach der aktuellen Bundesregierung geht? Bild: RSF

Die Bundesregierung möchte dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich mehr Befugnisse einräumen, das hat sie am 14. Juli 2026 in einer 700-seitigen Stellungnahme dargelegt. Der Schutz von Journalist*innen und ihren Quellen wird darin systematisch abgebaut, kritisiert Reporter ohne Grenzen (RSF). Und das ist nur ein Kritikpunkt an der Reform, die an anderer Stelle als „unanständig“ kritisiert wurde.

RSF weist daraufhin, dass die geplanten weitreichenden Befugnisse des BND zur automatisierten Datenanalyse den Quellenschutz gefährden. Die Bundesregierung verpasse darüber hinaus die Chance, den Einsatz von Spionagesoftware gegen Journalist*innen neu zu regeln, heißt es. Außerdem halte die Kontrolle, die beim Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) zusammengefasst wird, nicht Schritt mit der Ausweitung der Befugnisse.

„Niemand bestreitet, dass die deutschen Nachrichtendienste in dieser Weltlage handlungsfähig sein müssen. Aber dieser Entwurf erweitert ihre Befugnisse und verkleinert im selben Zug den Schutz von Quellen und die Kontrolle der Dienste. Am Ende trifft das nicht nur die Journalist*innen, sondern jeden, der ihnen etwas anvertrauen will“, kommentiert Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, die geplanten Änderungen.

Reformen sollen schnell durchgebracht werden

Neben einer ausführlichen Kritik an der Nachrichtendienstreform bezieht RSF auch die Pläne zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes ein, denn: „Nicht nur die Dienste erhalten eine Ausnahmeregelung, sondern auch alle Behörden, die ihre Vorgänge und Tätigkeiten kontrollieren. Damit sind der UKRat und die entsprechenden Stellen im Bundeskanzleramt, im Innen- und Verteidigungsministerium von Auskunftsersuchen ausgenommen.“

Überdies sei die Frist zur Reaktion auf die Stellungnahme enorm knapp gesetzt gewesen. Die Bundesregierung möchte bereits am 12. August 2026 ihren Kabinettsbeschluss treffen. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird sich dann der Bundestag mit der Gesetzesreform befassen – gesetzte Frist: Ende des Jahres 2026.

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