Kritik an Hausdurchsuchung

Mit einem Schweigemarsch haben einige hundert Demonstranten am 19. August in Stuttgart gegen die Hausdurchsuchungen bei fünf Kameramännern der Journalisten-Gruppe Cam-S21 demonstriert. Beschlagnahmt wurden PC, Laptop, Festplatten und eine Kamera.

Symbolisch haben die Demonstranten vor dem Eingang der Stuttgarter Staatsanwaltschaft in der Neckarstraße einen Sarg niedergelegt, auf dem Pressefreiheit stand. Gegen die Reporter wird wegen des Verdachts des schweren Landfriedens- und des schweren Hausfriedensbruchs ermittelt. Die Kameraleute hatten am 20. Juni auf dem abgesperrten Gelände des S-21-Grundwassermanagements am Stuttgarter Hauptbahnhof Filmaufnahmen einer Blockadeaktion von S21-Gegnern gemacht, die live im Internet übertragen wurden. Dabei sollen sie sich an einer tätlichen Auseinandersetzung beteiligt haben, bei der ein Zivilpolizist verletzt und Rohre beschädigt wurden. Die Journalisten bestreiten das und beteuern, sich „zu jeder Zeit ausnahmslos passiv verhalten“ zu haben.
Auch die dju in Baden-Württemberg kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Wenn Journalisten eine Gruppe begleiteten, die möglicherweise Landfriedensbruch begeht, so ver.di-Landessekretär Gerhard Manthey, dann könne kein Vorsatz angenommen werden. Der müsse bei einem solchen Delikt gegeben sein. Vermutlich habe die Staatsanwaltschaft aber auch gegen das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten verstoßen.

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