Um sie mundtot zu machen

Türkei: 44 kurdische Journalisten vor Gericht – dju-Vertreter als Beobachter in Istanbul

In der Türkei findet derzeit einer der weltweit größten Prozesse gegen kritische Journalisten statt. Sie sollen der kurdischen PKK-Guerilla angehören oder ihr zuarbeiten und damit den Terror unterstützen. Verteidigung, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen sehen darin einen Versuch der islamischen AKP-Regierung, die kurdische Presse vor dem Hintergrund des verstärkt militärisch geführten Kampfes gegen die PKK mundtot zu machen.

Journalistenprozesse in der Türkei Foto: Joachim Legatis
Journalistenprozesse in der Türkei
Foto: Joachim Legatis

„Gerechtigkeit ist die Grundlage der Macht“ (Adalet Mülküm Temeledir) – dieser Spruch ziert viele türkische Gerichtssäle. Ob die goldenen Lettern auch auf das 15. Sonderstrafgericht zutreffen, bezweifeln die Anwälte der 44 dort angeklagten Journalisten. Ihnen wird in einem der sogenannten KCK-Verfahren Zugehörigkeit oder Arbeit für „die Organisation“ vorgeworfen. Gemeint ist die verbotene Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK), die als politischer Arm der PKK-Guerilla gilt. Die Angeklagten, von denen 36 seit über neun Monaten in Untersuchungshaft sitzen, sind überwiegend Kurden oder arbeiten für kurdische Medien.

Der Andrang im Justizgebäude im Istanbuler Stadtteil Caglayan war Mitte September groß, und der Vorsitzende Richter Ali Alcin wechselte angesichts winkender Angehöriger und Sprechchören („Wir werden niemals schweigen“) zwischen Bitten um Ruhe und der Unterbrechung des Prozesses. Nach vier Tagen vertagte er ihn auf den 12. November. Er wird dann im 80 Kilometer von Istanbul entfernten Gefängnis von Silivri fortgesetzt. Das war eine schwere Enttäuschung für Angehörige und Kollegen der Angeklagten, hatten sie doch gehofft, dass wegen der nach ihrer Überzeugung dünnen Beweislage wenigstens einige Häftlinge auf freien Fuß gesetzt würden. Freigelassen wurden schließlich nur zwei Journalisten von der türkischen Tageszeitung Vatan.
Als Beweise führt die Staatsanwaltschaft unter anderem abgehörte Telefonate, Notizen und Berichte sowie Aussagen überwiegend anonymer Zeugen an. Beispiel Fatma Kocak: Die Herausgeberin der prokurdischen Nachrichtenagentur DIHA soll Informationen über eine Rebellen-„Aktion“ veröffentlicht haben, ohne die Sicherheitskräfte darüber in Kenntnis zu setzen. Ferner wird ihr die Teilnahme und der Bericht über eine Frauenkonferenz in Venezuela zur Last gelegt sowie ein Artikel unter dem Titel „Kann die demokratische Autonomie für die Lösung (des Kurdenkonflikts) ein Modell sein?“ (Unter dem Begriff „Demokratische Autonomie“ fasst die KCK den Versuch zusammen, lokale Selbstverwaltungsstrukturen neben den staatlichen Behörden aufzubauen.)

Plakat der Journalistengewerkschaft TGS gegen die Inhaftierung von 95 Journalisten.
Plakat der Journalistengewerkschaft TGS gegen die Inhaftierung von 95 Journalisten.

In einem anderen Fall gilt die Berichterstattung über Folgen des Erdbebens von Van als strafwürdig. VerlagsmitarbeiterInnen stehen vor Gericht, weil sie Rechnungen gestellt und Vertriebserlöse eingetrieben haben. Über das Konto des Herausgebers der Tageszeitung Özgür Gündem, Ziya Cicekci, sollen so „im Namen der Terrororganisation Gelder beschafft“ worden sein.
Die Verteidigung mit insgesamt 100 Anwälten machte von Anfang an klar, dass sie die Anklage für rein politisch motiviert hält. Das Sondergericht sei „abhängig von den Interessen der Regierung“, um die kurdische Presse insgesamt mundtot zu machen, sagte einer der Anwälte. Es sei demokratisch nicht zu kontrollieren und werde nach dem Prozess wieder aufgelöst. Nicht eine einzige Waffe gehöre zu den Beweismitteln, sondern nur Notizblocks und Adressbücher, die alltäglichen Arbeitsmittel von Journalisten. Auch die anonymen Zeugenaussagen sind in den Augen der Verteidigung wertlos. Diese könnten nicht überprüft werden, und die Formulierungen in polizeilicher Behördensprache lässt sie zweifeln, ob es diese Zeugen überhaupt gibt. Die Anwälte forderten deshalb die Einstellung des Verfahrens und die Freilassung aller Angeklagten. Richter Alcin wies all dies zurück. „Wir beurteilen nicht die kurdische Presse oder die kurdische Sache, sondern Personen, denen Vorwürfe gemacht werden“, sagte er.

In ernstem Zweifel daran hatte die dju Hessen bereits vor dem Prozess eine Patenschaft für den angeklagten Ömer Celik übernommen und beteiligt sich damit an einer Kampagne der Europäischen Journalistenföderation EJF „gegen zunehmende Unterdrückung der Pressefreiheit in der Türkei“. Ähnlich Reporter ohne Grenzen: „Das (türkische) Rechtssystem missbraucht weiterhin massiv seine Autorität. Seit Jahren verurteilen wir die Kriminalisierung kritischen und engagierten Journalismus. Artikel werden als Terrorakte eingestuft und Anti-Terror-Gesetze und Untersuchungshaft systematisch missbraucht“, heißt es in einer ROG-Stellungnahme. Emma Sinclair-Webb von Human Rights Watch sagte laut Tageszeitung Dünya: „Das harte Durchgreifen gegen die kurdische Presse weckt schwere Befürchtungen über den Umgang mit Minderheiten und Minderheitenmeinungen.“

Gleich zu Prozessbeginn hatten die Anwälte das „Menschenrecht“ der Angeklagten eingefordert, sich in ihrer Muttersprache Kurdisch verteidigen zu dürfen. Richter Alcin verweigerte auch dies unter Hinweis auf den Vertrag von Lausanne aus dem Jahre 1923. Dem zufolge werden in der Türkei nur religiöse Gruppen als Minderheiten anerkannt. Den Kurden, mehrheitlich Moslems, steht deshalb laut Alcin kein Dolmetscher zu. Die Angeklagten quittierten dies, indem sie sich mit schwarzen Streifen den Mund zubanden.
Der Prozess fand auch international Aufmerksamkeit. Aus Deutschland war eine Delegation von Wissenschaftlern, Politikern, dju-Vertretern und Journalisten angereist. Der Hamburger Völkerrechtler Prof. Norman Paech nannte es einen „Skandal“, dass sich in der Türkei derzeit insgesamt fast 90 Journalisten in Haft befinden. „Wir sind hier, um den schleichenden Prozess der Aufhebung der Unabhängigkeit der Gerichte öffentlich zu machen“, fügte er hinzu. In einer Erklärung der deutschen Delegation heißt es: „Eine Türkei, die sich in ihrer Verfassung als demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat definiert, macht sich mit der Behinderung der freien Presse unglaubwürdig. … Solange JournalistInnen, die ihren Berufen nachgingen, mit Vorwürfen, die den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaats widersprechen, in Haft gehalten werden, solange wird man von einer funktionierenden Demokratie in der Türkei nicht sprechen können“. Die Türkei wird aufgefordert, die Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei zu gewährleisten und die sofortige Freilassung aller Inhaftierten zu veranlassen.
Der Vorsitzende der türkischen Journalistengewerkschaft Ercan Ipekci wies im Gespräch mit der Delegation auf ein Bekenntnis von Innenminister Idris Naim Sahin hin, der unumwunden zugegeben habe, dass die Operation gegen die kritische Presse von der Regierung zentral beschlossen, geplant und umgesetzt worden sei. Er verglich die Angriffe auf kurdische Medien mit den militärischen Operationen gegen die Kurden-Rebellen im Südosten der Türkei. Ipekci berichtet über großen politischen Druck der Regierung auf die Verleger. So sei der Dogan Konzern mit einer milliardenschweren Steuerforderung in die Knie gezwungen worden und habe jegliche regierungskritische Berichterstattung eingestellt. Dogan und andere Verlage gehören zu größeren Wirtschaftsimperien. Diese seien von Regierungsaufträgen abhängig. Für Ipekci ist die AKP-Regierung dabei, „ihre Meinungshoheit und ideologische Vorherrschaft zu etablieren“.
Wie das geht, schilderte der arbeitslose Journalist Ertugrul Mavioglu, der den Prozess beobachtete. Die Regierung nehme direkten Einfluss auf die Redaktionsleitungen. Chefredakteure würden regelrecht „abgeordnet“. Als seine Artikel bei der Tageszeitung Radikal wiederholt abgelehnt wurden, fühlte er sich gemobbt und akzeptierte seinen Rausschmiss gegen eine Abfindung. In den so genannten KCK-Operationen sitzen nach kurdischen Informationen derzeit mehr als 8.000 Politiker, Bürgermeister, Abgeordnete, Wissenschaftler, und Gewerkschafter unter dem Terrorvorwurf in Haft. Offiziellen Angaben zufolge sollen es „nur“ 1.000 sein.


Weitere Informationen:

http://dju.verdi.de/internationales/journalistenprozesse

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