ZDF-Reporterin klagt gegen ungleiche Bezahlung

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Erstmals in der Geschichte der Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) werde der Sender wegen der ungleichen Bezahlung von Frau und Mann verklagt. Der Anwalt der Reporterin Birte Meier, so berichtet die „Berliner Zeitung“, gründe die Klage nicht nur auf das deutsche Antidiskriminierungsgesetz, sondern auch auf weitergehende europäische Normen.

Nachdem sie von der ungleichen Bezahlung erfuhr – ein inzwischen pensionierter Kollege berichtete gesprächsweise, dass er mehr netto erhielte als sie brutto – habe die Klägerin über Jahre versucht, die Sache gütlich zu regeln. Doch kam die Reporterin, die für das Magazin „Frontal 21“ recherchiert und produziert, damit nicht zum Erfolg. Nun legte ihr Anwalt Hans-Georg Kluge beim Berliner Arbeitsgericht eine über 500 Seiten umfassende Klageschrift vor. Er berufe sich, so der Zeitungsbericht, dabei auch auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, die „bereits sehr viel weiter“ sei „als die der deutschen Gerichte“. Laut europäischer Rechtssprechung sei ein „Job-to-Job-Vergleich“ maßgeblich, in dem die reinen Tätigkeiten verglichen würden. Sofern sie gleichwertig sind, dürfe nicht unterschiedlich entlohnt werden. In der Verhandlung zeigte sich Arbeitsrichter Michael Ernst über diese Argumentation „schlicht fassungslos“, heißt es im Bericht der „Berliner Zeitung“. Wo denn die Vertragsfreiheit bliebe und der Einfluss von Verhandlungsgeschick auf die Höhe der Entgelte, fragte er. Er habe zudem die Zuhörerinnen im Saal gegen sich aufgebracht, als er der kinderlosen Klägerin vorhielt, dass auch Schwangerschaften ein Grund für geringeres Einkommen sein könnten.

Nach einem jüngst vorgelegten Referentenentwurf aus dem Bundesfamilienministerium soll eben mit Verweis auf europäische Normen künftig die Möglichkeit von Klagen auf gleiche Entlohnung für Frauen vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf sieht einen individuellen Auskunftsanspruch über die Bezahlung im Kollegenkreis vor; allerdings nur für Unternehmen ab 200 Beschäftigte.

Im konkreten Fall wird das dennoch nicht mehr zum Tragen kommen. Der Anwalt des ZDF strebt einen Vergleich an, der einschließt, dass Birte Meier ihren Job bei „Frontal 21“ aufgibt. Sollte solch ein Vergleich nicht zustande kommen, dürfte das Arbeitsgericht Berlin am 1. Februar 2017 ein Urteil zu sprechen haben.

 

 

Weitere aktuelle Beiträge

Tarifeinigung bei Tageszeitungen 

In der zehnten Verhandlungsrunde haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Hamburg auf einen neuen Tarifvertrag für Redakteur*innen bei Tageszeitungen geeinigt. Der Tarifeinigung waren bundesweit in 36 Verlagen und Redaktionen Streiks vorausgegangen, die zuletzt bis zu sechs Tage angedauert haben.
mehr »

Der Clickbait mit den miesen Botschaften

„Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“, nach diesem Motto bewertete einst Helmut Thoma, der kürzlich verstorbene ehemalige RTL-Chef, den Erfolg von Programmformaten. Dieses für private Sender typische Prinzip findet inzwischen seine Fortsetzung in immer mehr digitalen Nachrichtenportalen. Das untermauert eine Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung (MPIB) in Berlin nach der Auswertung von 40 Millionen Schlagzeilen.
mehr »

Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
mehr »

ARD schützt ihre Inhalte vor KI

Die ARD hat ihren Umgang mit Anbietern von KI geändert. Seit Ende Mai dürfen Unternehmen wie etwa Open AI, Perplexity oder Google (Gemini) Inhalte aus den Online-Angeboten der ARD nicht mehr nutzen, um damit ihre KI-Systeme zu trainieren. Das bestätigte der Senderverbund auf Nachfrage. Die ARD hat nun in ihre Webseiten einen sogenannten maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt technisch eingebaut. Damit wird KI-Crawlern signalisiert, dass sie die Inhalte dieser Angebote nicht verwenden dürfen.
mehr »