Erstmals in der Geschichte der Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) werde der Sender wegen der ungleichen Bezahlung von Frau und Mann verklagt. Der Anwalt der Reporterin Birte Meier, so berichtet die „Berliner Zeitung“, gründe die Klage nicht nur auf das deutsche Antidiskriminierungsgesetz, sondern auch auf weitergehende europäische Normen.
Nachdem sie von der ungleichen Bezahlung erfuhr – ein inzwischen pensionierter Kollege berichtete gesprächsweise, dass er mehr netto erhielte als sie brutto – habe die Klägerin über Jahre versucht, die Sache gütlich zu regeln. Doch kam die Reporterin, die für das Magazin „Frontal 21“ recherchiert und produziert, damit nicht zum Erfolg. Nun legte ihr Anwalt Hans-Georg Kluge beim Berliner Arbeitsgericht eine über 500 Seiten umfassende Klageschrift vor. Er berufe sich, so der Zeitungsbericht, dabei auch auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, die „bereits sehr viel weiter“ sei „als die der deutschen Gerichte“. Laut europäischer Rechtssprechung sei ein „Job-to-Job-Vergleich“ maßgeblich, in dem die reinen Tätigkeiten verglichen würden. Sofern sie gleichwertig sind, dürfe nicht unterschiedlich entlohnt werden. In der Verhandlung zeigte sich Arbeitsrichter Michael Ernst über diese Argumentation „schlicht fassungslos“, heißt es im Bericht der „Berliner Zeitung“. Wo denn die Vertragsfreiheit bliebe und der Einfluss von Verhandlungsgeschick auf die Höhe der Entgelte, fragte er. Er habe zudem die Zuhörerinnen im Saal gegen sich aufgebracht, als er der kinderlosen Klägerin vorhielt, dass auch Schwangerschaften ein Grund für geringeres Einkommen sein könnten.
Nach einem jüngst vorgelegten Referentenentwurf aus dem Bundesfamilienministerium soll eben mit Verweis auf europäische Normen künftig die Möglichkeit von Klagen auf gleiche Entlohnung für Frauen vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf sieht einen individuellen Auskunftsanspruch über die Bezahlung im Kollegenkreis vor; allerdings nur für Unternehmen ab 200 Beschäftigte.
Im konkreten Fall wird das dennoch nicht mehr zum Tragen kommen. Der Anwalt des ZDF strebt einen Vergleich an, der einschließt, dass Birte Meier ihren Job bei „Frontal 21“ aufgibt. Sollte solch ein Vergleich nicht zustande kommen, dürfte das Arbeitsgericht Berlin am 1. Februar 2017 ein Urteil zu sprechen haben.