ZDF-Reporterin klagt gegen ungleiche Bezahlung

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Erstmals in der Geschichte der Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) werde der Sender wegen der ungleichen Bezahlung von Frau und Mann verklagt. Der Anwalt der Reporterin Birte Meier, so berichtet die „Berliner Zeitung“, gründe die Klage nicht nur auf das deutsche Antidiskriminierungsgesetz, sondern auch auf weitergehende europäische Normen.

Nachdem sie von der ungleichen Bezahlung erfuhr – ein inzwischen pensionierter Kollege berichtete gesprächsweise, dass er mehr netto erhielte als sie brutto – habe die Klägerin über Jahre versucht, die Sache gütlich zu regeln. Doch kam die Reporterin, die für das Magazin „Frontal 21“ recherchiert und produziert, damit nicht zum Erfolg. Nun legte ihr Anwalt Hans-Georg Kluge beim Berliner Arbeitsgericht eine über 500 Seiten umfassende Klageschrift vor. Er berufe sich, so der Zeitungsbericht, dabei auch auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, die „bereits sehr viel weiter“ sei „als die der deutschen Gerichte“. Laut europäischer Rechtssprechung sei ein „Job-to-Job-Vergleich“ maßgeblich, in dem die reinen Tätigkeiten verglichen würden. Sofern sie gleichwertig sind, dürfe nicht unterschiedlich entlohnt werden. In der Verhandlung zeigte sich Arbeitsrichter Michael Ernst über diese Argumentation „schlicht fassungslos“, heißt es im Bericht der „Berliner Zeitung“. Wo denn die Vertragsfreiheit bliebe und der Einfluss von Verhandlungsgeschick auf die Höhe der Entgelte, fragte er. Er habe zudem die Zuhörerinnen im Saal gegen sich aufgebracht, als er der kinderlosen Klägerin vorhielt, dass auch Schwangerschaften ein Grund für geringeres Einkommen sein könnten.

Nach einem jüngst vorgelegten Referentenentwurf aus dem Bundesfamilienministerium soll eben mit Verweis auf europäische Normen künftig die Möglichkeit von Klagen auf gleiche Entlohnung für Frauen vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf sieht einen individuellen Auskunftsanspruch über die Bezahlung im Kollegenkreis vor; allerdings nur für Unternehmen ab 200 Beschäftigte.

Im konkreten Fall wird das dennoch nicht mehr zum Tragen kommen. Der Anwalt des ZDF strebt einen Vergleich an, der einschließt, dass Birte Meier ihren Job bei „Frontal 21“ aufgibt. Sollte solch ein Vergleich nicht zustande kommen, dürfte das Arbeitsgericht Berlin am 1. Februar 2017 ein Urteil zu sprechen haben.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Für die Pressefreiheit: Die dju wird 75

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di feiert 2026  ihr 75-jähriges Bestehen. Zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai richtet die Gewerkschaft den Blick auf die aktuellen Herausforderungen für unabhängigen und kritischen Journalismus.  
mehr »

Erneute ver.di-Streiks in der ARD

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft am heutigen Donnerstag in den ARD-Sendern NDR und WDR zum gemeinsamen Streik auf. Auch im BR wird es Aktionen geben. Hintergrund sind die gekündigten Tarifverträge zu Gehalt und Honoraren zu Ende Januar 2026. Die Verhandlungen dazu blieben bislang ergebnislos. Mit Programmeinschränkungen wird gerechnet.
mehr »

RSF: Pressefreiheit weltweit unter Druck

Weltweit hat sich die Situation für Journalist*innen erneut verschlechtert: Zum ersten Mal in der 25-jährigen Geschichte der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen (RSF) fällt mehr als die Hälfte aller Länder in die beiden schlechtesten Kategorien „schwierig“ und „sehr ernst“.
mehr »