Die Bundesregierung hat das Verbot von Medienübertragungen aus dem Gerichtssaal gelockert. Danach darf es künftig Tonübertragungen in einen Arbeitsraum für Medien geben, wie sie zuletzt für den Münchener NSU-Prozess gefordert worden waren. Außerdem soll „die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in besonderen Fällen“ in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden können.
Seit 1964 bestand das Verbot, Bild und Ton aus laufenden Gerichtsprozessen zu übertragen. Das führte in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen über mangelnde Öffentlichkeit und Transparenz. Außerdem gab es Kritik bei Prozessen mit sehr großem Medieninteresse, wenn aus Platzgründen nicht jedes Medium live dabei sein konnte. Der Bundestag hat hier nun nachgebessert. Am 22. Juni wurde ein entsprechender Gesetzentwurf „zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen“ einstimmig beschlossen. Nunmehr haben alle Journalist_innen die Chance, einen Prozess unmittelbar zu verfolgen und aktuell zu berichten. Zudem wurde der barrierefreie Zugang zu Gerichtsverhandlungen verbessert. So können unter anderem mehr als zuvor Gebärdendolmetscher in einem Verfahren hinzugezogen werden.
Die Neuregelung sieht auch vor, dass „Tonaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse“ zu „wissenschaftlichen und historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden“ können, „wenn es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt“. Diese Aufnahmen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern werden dem Bundes- oder Landesarchiv zur Verfügung gestellt. Sie dürfen im Verfahren nicht genutzt und verwertet werden.
Mit diesem Gesetz können, „Urteilsverkündungen der fünf Bundesgerichte künftig gefilmt und im Fernsehen übertragen werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den Richtern bei der Begründung ihrer Entscheidungen direkt zu folgen. Das erhöht die Akzeptanz höchstrichterlicher Entscheidungen“, heißt es dazu bei der CDU/CSU. Die schon seit 1998 bewährte Praxis der Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass dies entgegen vieler Befürchtungen funktioniere, erklärt die SPD-Fraktion in einer Stellungnahme.