Mehr Transparenz bei Gerichtsverfahren

Justitia am Portal Amtsgericht Berlin Neukölln. Foto: Hermann Haubrich

Die Bundesregierung hat das Verbot von Medienübertragungen aus dem Gerichtssaal gelockert. Danach darf es künftig Tonübertragungen in einen Arbeitsraum für Medien geben, wie sie zuletzt für den Münchener NSU-Prozess gefordert worden waren. Außerdem soll „die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in besonderen Fällen“ in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden können.

Seit 1964 bestand das Verbot, Bild und Ton aus laufenden Gerichtsprozessen zu übertragen. Das führte in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen über mangelnde Öffentlichkeit und Transparenz. Außerdem gab es Kritik bei Prozessen mit sehr großem Medieninteresse, wenn aus Platzgründen nicht jedes Medium live dabei sein konnte. Der Bundestag hat hier nun nachgebessert. Am 22. Juni wurde ein entsprechender Gesetzentwurf „zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen“ einstimmig beschlossen. Nunmehr haben alle Journalist_innen die Chance, einen Prozess unmittelbar zu verfolgen und aktuell zu berichten. Zudem wurde der barrierefreie Zugang zu Gerichtsverhandlungen verbessert. So können unter anderem mehr als zuvor Gebärdendolmetscher in einem Verfahren hinzugezogen werden.

Die Neuregelung sieht  auch vor, dass „Tonaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse“ zu „wissenschaftlichen und historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden“ können, „wenn es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt“. Diese Aufnahmen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern werden dem Bundes- oder Landesarchiv zur Verfügung gestellt. Sie dürfen im Verfahren nicht genutzt und verwertet werden.

Mit diesem Gesetz können, „Urteilsverkündungen der fünf Bundesgerichte künftig gefilmt und im Fernsehen übertragen werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den Richtern bei der Begründung ihrer Entscheidungen direkt zu folgen. Das erhöht die Akzeptanz höchstrichterlicher Entscheidungen“, heißt es dazu bei der CDU/CSU. Die schon seit 1998 bewährte Praxis der Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass dies entgegen vieler Befürchtungen funktioniere, erklärt die SPD-Fraktion in einer Stellungnahme.

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Leben ohne Thüringer Lokalzeitung 

Ostthüringen ist im Jahr 2023 von der Funke-Mediengruppe zur „Modellregion für die Digitalisierung des ländlichen Raums“ erklärt worden. Der Verlag stellte die Zustellung der Printausgabe der Ostthüringer Zeitung in elf Gemeinden rund um Greiz ein. Thomas Schnedler und Malte Werner vom Netzwerk Recherche haben die Folgen untersucht. Die Ergebnisse finden sich im Abschlussbericht „Lückenfüller –Was kommt, wenn die Lokalzeitung geht?“.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Berichten wo es ungemütlich ist

In autoritär regierten Staaten geraten auch ausländische Medienschaffende zunehmend unter Druck: Einreiseverbote, die Verweigerung von Visa und andere Repressionen erschweren die Arbeit von Korrespondent*innen. In vielen Fällen bleibt ihnen nur noch die Berichterstattung aus dem Ausland ohne direkten Zugang zum Land selbst.
mehr »

Lobbylandkarte: Big Tech mischt mit

Es sind Karten wie die des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie mit dem Titel „Big Tech Lobbylandkarte Deutschland“, die das Bewusstsein dafür ändern können, wie stark Big-Tech-Konzerne in Deutschland tatsächlich längst verankert ist und bis wohin ihr langer Arm reicht.
mehr »