Neuer einheitlicher Presseausweis ab 2018

Journalisten- und Verlegerverbände geben ab 1. Januar 2018 einen neuen bundeseinheitlichen Presseausweis an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten aus. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat. Erkennbar ist der Ausweis am Logo des Presserates und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite.

Der bundeseinheitliche Presseausweis dient Journalistinnen und Journalisten als Nachweis ihrer journalistischen Professionalität, zum Beispiel gegenüber staatlichen Stellen. „Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Wir erwarten uns davon auch eine höhere Akzeptanz journalistischer Arbeit. Die ist überfällig“, sagt Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats.

Eine paritätisch besetzte und beim Deutschen Presserat eingerichtete „Ständige Kommission“ mit je zwei vom Presserat und der Innenministerkonferenz benannten Mitgliedern prüft auf Grundlage der Vereinbarung, welche Verbände die Voraussetzungen für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises mitbringen. Diese müssen klar definierte Kriterien erfüllen, um die erforderliche Zuverlässigkeit sicherzustellen und dürfen die Ausgabe der Presseausweise weder gewerblich noch als Hauptzweck betreiben. Den Ausweis erhalten nur nachweislich hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten.

Seit 2008 hatte es keinen bundeseinheitlichen Presseausweis mit der Legitimation der Innenministerkonferenz mehr gegeben. Das hatte einem gewissen Wildwuchs Vorschub geleistet. Zudem war die Beurteilung, wer professionell journalistisch tätig ist und wer nicht, im Einzelfall mit erheblichem Aufwand und der Gefahr beruflicher Einschränkungen verbunden.

Es sei gut, dass die Innenministerkonferenz wieder in die Verantwortung für die besondere Rolle geht, die das Grundgesetz journalistischer Arbeit in einer Demokratie beimisst. „Wir haben klare Regeln miteinander vereinbart und leisten damit einen praktischen Beitrag zur Pressefreiheit“, unterstreicht Haß. „Der neue Presseausweis gewährleistet Polizei, Behörden und Justiz eine schnelle und einfache Legitimation von hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten, gerade wenn wenig Zeit für Akkreditierungsverfahren ist.“

Den bundeseinheitlichen Presseausweis geben ab 1. Januar 2018 der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Gewerkschaft dju in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) sowie der Fotografenverband Freelens heraus.

Das Layout und weitere Informationen zum neuen Presseausweis finden sich auf der Homepage des Presserates.

 

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