Inhaftierter Journalist erhebt Foltervorwürfe
Das Gerichtsverfahren ist intensiv und für den Angeklagten belastend. Bobomurod Abdullayev muss sich seit dem 7. März vor dem Stadtgericht in Taschkent verantworten. Seitdem haben mindestens fünf öffentliche Anhörungen stattgefunden, in denen es unter anderem um die vom Journalisten erhobenen Foltervorwürfe ging. Laut Abdullayev wurde mit Hilfe der Folter ein Geständnis von ihm erzwungen.
Abdullayevs Festnahme erfolgte bereits im September 2017. Geheimdienstangehörige stülpten ihm in der Nähe seines Hauses auf offener Straße eine Kapuze über den Kopf, schlugen und traten ihn und zerrten ihn in ein Auto. Seitdem ist er in einer berüchtigten Geheimdienst-Hafteinrichtung in Taschkent inhaftiert, aus der immer wieder Berichte über Folterungen bekannt werden.
Dem Journalisten wird vorgeworfen, unter dem Pseudonym „Usman Khaknazarov“ Artikel veröffentlicht zu haben, in denen zu einem gewaltsamen Regierungsumsturz aufgerufen worden war. Abdullayev hat zugegeben, unter diesem Pseudonym tatsächlich kritische Texte veröffentlicht zu haben. Der Name „Usman Khaknazarov“ sei aber von vielen Kollegen benutzt worden, um anonym Artikel zu veröffentlichen. Mit Texten, in denen zu Gewalt aufgerufen wurde, habe er nichts zu tun, beteuert Abdullayev.
Während seines ersten Gerichtstermins entblößte Abdullayev seinen Oberkörper, um Blutergüsse an seinem Körper zu zeigen – Spuren der Folter. Der Richter ordnete zwar auf Antrag von Abdullayevs Anwalt eine gerichtsmedizinische Untersuchung an, doch schon eine Woche später erklärte er, die Untersuchung habe keine Beweise für Folter erbracht. Das „Geständnis“ Abdullayevs könne somit im Verfahren berücksichtigt werden. Beobachter kritisieren, die medizinische Untersuchung sei weder gründlich noch unabhängig gewesen. Unter Folter erpresste Geständnisse dürfen nach internationalem Recht in Strafverfahren nicht verwendet werden.
Was können Sie tun?
Schreiben Sie an den usbekischen Generalstaatsanwalt und fordern Sie die umgehende und bedingungslose Freilassung des Journalisten Bobomurod Abdullayev. Verlangen Sie auch, dass es eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Foltervorwürfe gibt.
Schreiben Sie auf Russisch, Englisch oder Deutsch an:
Otabek Murodov
Prosecutor General’s Offic
ul. Gulyamova 66
Tashkent 100047
USBEKISTAN
Fax: 00 998 – 71 133 39 17
E-Mail: prokuratura@lawyer.uz