Bei der Hälfte der zwölf öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland haben arbeitnehmerähnliche Freie das aktive und passive Wahlrecht für den Personalrat: HR, Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk, SWR, WDR und ZDF.
Für den RBB beschlossen Berlin und Brandenburg bei der jüngsten Novellierung des RBB-Staatsvertrags nach langem Hin und Her eine halbherzige Lösung: Die Freien werden nicht durch den Personalrat vertreten, sondern durch eine fest institutionalisierte „Freienvertretung“. Bisher gab es eine solche Einrichtung („rbbpro“) nur auf ehrenamtlicher, rechtlich ungeregelter Basis. Künftig gilt für die Freienvertretung ein förmliches Statut. Es wurde am 8. Mai vom Rundfunkrat beschlossen – gegen den Protest von Betroffenen: Nach ihrer Ansicht bringt die von Intendantin Dagmar Reim vorgelegte Fassung den Freien „keine wesentlichen Mitbestimmungsrechte“.
stg.