Streit um RBB-Freienstatus

Bei der Hälfte der zwölf öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland haben arbeitnehmerähnliche Freie das aktive und passive Wahlrecht für den Personalrat: HR, Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk, SWR, WDR und ZDF.


Für den RBB beschlossen Berlin und Brandenburg bei der jüngsten Novellierung des RBB-Staatsvertrags nach langem Hin und Her eine halbherzige Lösung: Die Freien werden nicht durch den Personalrat vertreten, sondern durch eine fest institutionalisierte „Freienvertretung“. Bisher gab es eine solche Einrichtung („rbbpro“) nur auf ehrenamtlicher, rechtlich ungeregelter Basis. Künftig gilt für die Freienvertretung ein förmliches Statut. Es wurde am 8. Mai vom Rundfunkrat beschlossen – gegen den Protest von Betroffenen: Nach ihrer Ansicht bringt die von Intendantin Dagmar Reim vorgelegte Fassung den Freien „keine wesentlichen Mitbestimmungsrechte“.

 stg. 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Drei Fragen: Altersversorgung von Filmschaffenden

Für alle Beschäftigten vor und hinter der Kamera soll ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung gelten. Dafür hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit der Produktionsallianz und der Schauspielgewerkschaft BFFS die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.
mehr »

Weniger Frauen in Führungspositionen

Der Frauenmachtanteil in den deutschen Leitmedien ist laut Pro Quote Medien erneut gesunken. Das zeigt eine neue Leitmedienzählung. Der gewichtete Frauenmachtquotient liegt aktuell bei  37,3 Prozent – ein weiterer Rückgang um 0,2 Prozentpunkte gegenüber Januar 2026.
mehr »

Nachschlagewerk gegen Einschüchterungsklagen

Die No SLAPP Anlaufstelle hat ihr aktuelles Handbuch veröffentlicht: Hier lesen Sie jede Woche ein neues Kapitel daraus. Das Handbuch bündelt das Wissen aus zwei Jahren Beratungspraxis sowie die Expertise des rechtlichen Beirats und weiterer Kooperationspartner*innen. Es ist ein zentrales Referenzwerk für alle, die sich gegen strategische Klagen informieren, zur Wehr setzen und darüber berichten möchten.
mehr »