Der Prozess gegen den Lokalchef der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA), Frank Thonicke, und Redakteurin Ulrike Pflüger-Scherb mit dem Vorwurf des „Geheimnisverrats“ wurde am 23. Januar vor dem Amtsgericht Kassel wegen Geringfügigkeit eingestellt. Sie hatten im Jahr 2012 nach dem Tod des Häftlings Janusz W. in der JVA Wehlheiden aus Akten der Staatsanwaltschaft zitiert. Dort hatte der Anstaltsarzt zunächst den „natürlichen Tod“ des Häftlings attestiert, weitere Untersuchungen brachten jedoch den Mord durch einen Mithäftling – der mit Janusz W. die Zelle teilte – ans Tageslicht.
Der Staatsanwalt sah auch ohne Urteil sein Ziel erreicht: „Ich habe das Hauptverfahren angestrebt, weil ich auch die Öffentlichkeitswirkung sehe.“ Die Anklage beruhte auf dem umstrittenen § 353d StGB, der untersagt, amtliche Dokumente aus Strafverfahren „ganz oder in wesentlichen Teilen“ wörtlich zu zitieren, bevor die öffentliche Verhandlung stattgefunden hat. Thonicke und Pflüger-Scherb sagten, sie würden weiterhin auf solche Fälle hinweisen, dann aber die indirekte Rede verwenden.