Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat ein Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro gegen den Regionalsender L-TV verhängt, weil dieser gegen Bezahlung Demonstrationen der Initiative „Querdenken 711“ beworben und übertragen hatte. Das Verfahren war bereits im August eingeleitet worden. Grundlage ist ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 des Landesmediengesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 9 des Rundfunkstaatsvertrags, wonach politische Werbung im Rundfunk unzulässig ist.
Dabei sei politische Werbung nicht nur auf politische Parteien begrenzt, teilte die LFK mit, da auch andere Gruppierungen eine bestimmte politische Meinung verfolgen könnten. Verstöße dagegen stellten Ordnungswidrigkeiten dar und könnten mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zwar sei es Aufgabe des Rundfunks, auch über abweichende und unbequeme Meinungen zu informieren. Davon zu unterschieden sei jedoch, wenn gegen Bezahlung Sendezeit zur Verfügung gestellt und damit eine reine Werbefläche für die politische Position einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen geschaffen werde. Das nun festgesetzte Bußgeld umfasse neben der durch die Werbung erzielten Einnahmen auch eine deutliche Strafkomponente, so die LFK.
Die baden-württembergische Initiative „Querdenken 711“ bezieht seit Monaten Stellung gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung und hat in diesem Zusammenhang auch mehrere Demonstrationen in Berlin organisiert. Zuletzt am 29. August. Dort hatten die Initiator*innen unter anderem die Abdankung der Regierung und die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung gefordert.
L-TV ist ein Regionalsender aus Baden-Württemberg, der Nachrichten aus den angrenzenden Gebieten rund um Stuttgart liefert. Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz.