Bußgeld für politische Werbung

Symbolbild: Niek Verlaan/Pixabay

Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat ein Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro gegen den Regionalsender L-TV verhängt, weil dieser gegen Bezahlung Demonstrationen der Initiative „Querdenken 711“ beworben und übertragen hatte. Das Verfahren war bereits im August eingeleitet worden. Grundlage ist ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 des Landesmediengesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 9 des Rundfunkstaatsvertrags, wonach politische Werbung im Rundfunk unzulässig ist.

Dabei sei politische Werbung nicht nur auf politische Parteien begrenzt, teilte die LFK mit, da auch andere Gruppierungen eine bestimmte politische Meinung verfolgen könnten. Verstöße dagegen stellten Ordnungswidrigkeiten dar und könnten mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zwar sei es Aufgabe des Rundfunks, auch über abweichende und unbequeme Meinungen zu informieren. Davon zu unterschieden sei jedoch, wenn gegen Bezahlung Sendezeit zur Verfügung gestellt und damit eine reine Werbefläche für die politische Position einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen geschaffen werde. Das nun festgesetzte Bußgeld umfasse neben der durch die Werbung erzielten Einnahmen auch eine deutliche Strafkomponente, so die LFK.

Die baden-württembergische Initiative „Querdenken 711“ bezieht seit Monaten Stellung gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung und hat in diesem Zusammenhang auch mehrere Demonstrationen in Berlin organisiert. Zuletzt am 29. August. Dort hatten die Initiator*innen unter anderem die Abdankung der Regierung und die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung gefordert.


L-TV ist ein Regionalsender aus Baden-Württemberg, der Nachrichten aus den angrenzenden Gebieten rund um Stuttgart liefert. Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ver.di übt Kritik an ZDF-Intendant

Der Vorgang der Ausladung der Musiker Igor Levit und Danger Dan aus der 100. Ausgabe des Satire-Magazins „Die Anstalt“ (Sendetermin am 21. Juli 2026) wirft große Wellen. Der Auftritt wurde durch eine kurzfristige Entscheidung des ZDF-Intendanten Norbert Himmler verhindert. Daran übt auch der ver.di-Bundesvorstand starke Kritik.
mehr »

Politische Ausladung: ZDF sagt Auftritt ab

Ein neues Lied von Igor Levit und Danger Dan heißt "Keine Angst" und erscheint zum 17. Juli 2026. Es handelt vom möglichen Widerstand gegen eine zunehmende politische und gesellschaftliche Faschisisierung, wie sie weltweit und auch in Deutschland zu beobachten ist. Ein Auftritt der Künstler mit dem Song sollte ebenfalls für die 100. Sendung von "Die Anstalt" aufgezeichnet werden, die am 21. Juli 2026 erscheint. Dann lud das ZDF Danger Dan und Igor Levit kurzfristig aus.
mehr »

RSF: Kritik an Reform der Nachrichtendienste

Die Bundesregierung möchte dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich mehr Befugnisse einräumen, das hat sie am 14. Juli 2026 in einer 700-seitigen Stellungnahme dargelegt. Der Schutz von Journalist*innen und ihren Quellen wird darin systematisch abgebaut, kritisiert Reporter ohne Grenzen (RSF). Und das ist nur ein Kritikpunkt an der Reform, die an anderer Stelle als "unanständig" kritisiert wurde.
mehr »

Österreichs „Standard“ in Deutschland

Kann eine österreichische Tageszeitung im zehnmal größeren deutschen Markt bestehen? Während viele Medienhäuser bei Expansionsversuchen viel Geld investierten und scheiterten, verfolgt der Wiener „Standard“ seit Jahren einen anderen Weg. Die deutsche Website derstandard.de ist weniger Angriff auf etablierte Anbieter als vielmehr ein strategisches Versuchslabor. Dort testet der Verlag Technologien, Geschäftsmodelle und digitale Strategien – mit erstaunlichen Erkenntnissen.
mehr »