Corona-Proteste: Erschreckende Bilanz

Ein körperlich bedrängter Fotograf - kein Einzelfall im Umfeld der "Querdenker"-Kundgebung am 7. November 2020 in Leipzig.
Foto: Sitara Thalia Ambrosio

Mindestens 43 Übergriffe und Behinderungen journalistischer Arbeit registrierte die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di bei den Anti-Corona-Protesten in Leipzig am vergangenen Sonnabend. „Unsere Befürchtungen, es könne im Rahmen der Demonstrationen erneut zu Anfeindungen und Androhungen von Gewalt gegenüber Journalistinnen und Journalisten kommen, haben sich leider bewahrheitet“, sagte dju-Vorsitzende Tina Groll. Körperliche Angriffe, aber auch Behinderungen der Pressearbeit durch die Polizei gehörten zu der erschreckenden Bilanz.

Aufgerufen zur größten der insgesamt 27 für den 7. November angemeldeten Versammlungen hatte das „Querdenken“-Bündnis. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen durfte es seine Anhänger im Zentrum der Messestadt versammeln. Mehr als 20.000 Menschen, auch aus allen Teilen der Bundesrepublik Angereiste, kamen auf den Augustusplatz. Obwohl die Versammlungsbehörde wegen massiver Verstöße gegen die Infektionsschutzauflagen um 15.30 Uhr die Beendigung der Kundgebung verfügt und die Polizei die Auflösung durchzusetzen hatte, zogen Tausende Teilnehmer bis in die Dunkelheit hinein auf dem Leipziger Innenstadtring entlang – der Strecke der legendären Montagsdemos von 1989.

Bereits vor Beginn der Großveranstaltung waren etwa ein Dutzend Pressevertreter – vorrangig Fotografen, die ankommende Teilnehmer fotografierten – auf dem Leipziger Hauptbahnhof von der Polizei festgesetzt worden. Diese präventive Maßnahme zur Identitätsfeststellung hinderte sie zeitweise an der Arbeit. Die dju in ver.di geht davon aus, dass dieses Vorgehen rechtwidrig war.

Auf der Kundgebung selbst kam es zu teils massiven Behinderungen und Übergriffen auf Medienvertreter durch Demonstrierende, darunter zu körperlichen Angriffen durch Rechtsextreme. Die Polizei sei zumeist nicht eingeschritten, so Vorwürfe der Betroffenen. Auch Behinderungen der Pressearbeit durch die Polizei selbst wurden nicht nur in Einzelfällen beklagt.

Immer wieder seien in den vergangenen Monaten, vor allem im Umfeld von Anti-Corona-Protesten, Medienvertreterinnen und -vertreter bedroht, bedrängt, angegriffen und verletzt worden, zeigte sich die dju-Vorsitzende alarmiert. „Dies ist eine gefährliche Entwicklung, der wir unbedingt Einhalt gebieten müssen.“

In Leipzig habe die Polizei-Strategie größtenteils in Passivität bestanden. „Die Polizistinnen und Polizisten sind ihrer Aufgabe, die Pressefreiheit durchzusetzen und Journalistinnen und Journalisten zu schützen, nicht nur nicht nachgekommen. Sie haben diese zum Teil selbst an ihrer Arbeit gehindert“, so Tina Groll. „Das ist eine gefährliche Entwicklung für die Demokratie und ein Alarmsignal auch für die politisch Verantwortlichen.“ Es müsse sichergestellt werden, dass Journalistinnen und Journalisten ohne Angst und ungehindert von Demonstrationen wie der in Leipzig berichten können, forderte sie.

Die Polizeidirektion Leipzig hat von Repressalien betroffene Medienvertreter*innen über soziale Netzwerke aufgefordert, sich zu melden. Am heutigen Mittag war dort lediglich eine entsprechende Strafanzeige bekannt.

Deutscher Presserat: Polizei muss Pressefreiheit  schützen

Der Deutsche Presserat appelliert an die Innenminister der Bundesländer: „Jede Behinderung journalistischer Arbeit ist ein Angriff auf die Pressefreiheit“, so der Sprecher des Deutschen Presserats Sascha Borowski angesichts der Corona-Demonstration in Leipzig. „Wir brauchen dringend eine verbindliche gemeinsame Grundlage, die die Aufgaben von Polizei und Presse bei solchen Kundgebungen festlegt“, so Borowski in einer Pressemitteilung. „Pressevertreter, die sich als solche legitimieren, müssen durch die Polizei geschützt werden.“

Gemeinsam mit einem Bündnis aus öffentlich-rechtlichen und privaten Medien erarbeiteten der Deutsche Presserat und seine vier Trägerverbände DJV, dju, BDZV und VDZ derzeit Vorschläge für eine Aktualisierung der 1993 beschlossenen Verhaltensgrundsätze für Presse, Rundfunk und Polizei. Die gegenseitige Vereinbarung soll die freie Ausübung journalistischer Berichterstattung bei Großlagen garantieren. Der Entwurf soll vor der nächsten Sitzung der Innenministerkonferenz vom 9. bis 11. Dezember vorgelegt werden.

 

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