Zur Sicherung von Beschäftigung in Zeitschriften

Die negative Entwicklung der deutschen Gesamtwirtschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Zeitschriftenverlage. Sie haben seit dem Jahresbeginn mit hohen Verlusten auf dem Anzeige- und Vertriebsmarkt zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund haben die Tarifparteien für Zeitschriftenredaktionen Ende März eine Rahmenregelung zur Beschäftigungssicherung vereinbart.


Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di wurden sich darüber einig, dass Verlage, die nachweislich in wirtschaftliche Notsituationen kommen, auf Betriebsebene über Arbeitszeitreduzierung, abgesenkte Jahresleistung oder Urlaubsgeld verhandeln können. Klare Bedingungen dafür: Im Gegenzug werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen und die Beschäftigungsgefährdung muss von neutralen Gutachtern belegt werden. Diese Regelungen gelten nur befristet für ein Jahr im Zeitraum von April 2009 bis Ende 2010. „Die tarifvertraglich garantierten Arbeitsbedingungen bleiben damit vor willkürlichen Eingriffen von Verlagsgeschäftsführungen geschützt und können nur bei Zusage einer Beschäftigungsgarantie verhandelt werden. Und vor allem wollen wir damit Arbeitsplätze erhalten“, erklärt ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel. Bis zum 22. April hatten alle Gremien dem Abschluss zugestimmt, der damit rückwirkend zum 1. April in Kraft tritt.

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