Paris: Ausweisung war rechtswidrig

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Das Pariser Verwaltungsgericht erklärte die Ausweisung von Luc Śkaille im August 2019 für rechtswidrig. Der Journalist wollte für den Freiburger Sender Radio „Dreyeckland“ über den G7-Gipfel in Biarritz berichten. Grundlage für die Ausweisung waren Informationen des Bundeskriminalamts über seine Beteiligung an einer Hausbesetzung vor 10 Jahren. Der Geschäftsführer von Radio Dreyeckland sieht im Urteil ein Signal an die Behörden, Journalist*innen nicht an ihrer Arbeit zu hindern.

„Mit Hand- und Fußfesseln versehen wurde ich mit 160 Kilometern pro Stunde mit Blaulicht nach Kehl gefahren und dort abgesetzt.“ So schilderte Luc Śkaille  im August 2019 gegenüber dem Internetmagazin Telepolis seine Abschiebung durch die französischen Behörden. Ein Ausweisungs-Prozedere musste der Journalist, der unter anderem für die Tageszeitung „junge welt“ und das Freiburger Radio „Dreyeckland“ aus Frankreich berichtet, im Sommer 2019 gleich zweimal über sich ergehen lassen. Der erste Ausweisungsbeschluss war nach wenigen Tagen von den französischen Behörden wieder aufgehoben worden. Nachdem Śkaille sich zum zweiten Mal auf dem Weg nach Frankreich gemacht hatte, wurde der Beschluss erneuert. Er wurde erneut von der Polizei festgenommen und zur deutschen Grenze gebracht, obwohl er von dem Freiburger Sender beauftragt worden war, vom G7-Gipfel in Biarritz zu berichten und auch die entsprechenden Dokumente vorweisen konnte. Begründet wurde die Ausweisung mit Informationen des deutschen Bundeskriminalamts. Dort war über Śkaille vermerkt, dass er sich vor mehr als 10 Jahren an einer Hausbesetzung sowie an Umweltaktionen beteiligt hatte. Es war allerdings nie zu einer Verurteilung gekommen.

Das Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, das französische Ausländerrecht, das im Zuge der Anti-Terror-Maßnahmen etabliert wurde und mit dem die Ausweisung begründet wurde, hätte bei Śkaille nicht zu Anwendung kommen dürfen. „Hier wurde offenbar in die falsche Schublade gegriffen“, kommentierte der Journalist den Vorgang. Eine Beteiligung an einer Hausbesetzung vor 10 Jahren dürfe nicht dazu führen, dass ein Journalist als Gefährder geführt und ausgewiesen wird, belehrten die Richter*innen  die französischen Behörden.

Das Gericht sprach Luc Śkaille auch eine finanzielle Entschädigung zu. So bekam er einen Teil der Fahrtkosten zum G7-Gipfel nach Biarritz erstattet, wo er seine journalistische Arbeit wegen der Behördenmaßnahmen nicht ausüben konnte. Doch Śkaille betonte in einem Interview, dass es ihm nicht um die überschaubare finanzielle Entschädigung gehe. Er sehe in seinem Erfolg vor Gericht vor allem eine Ansage an die französischen Behörden. Hier sah auch der Geschäftsführer von Radio Dreyeckland Andreas Reimann ein wichtiges Signal des Urteils. „Wir sind kein linkes Bewegungsradio, sondern tragen als Medium mit zur Meinungsvielfalt bei“, betonte Reimann gegenüber M. Daher könne es nicht sein, dass Journalist*innen, die mit Dokumenten belegt für den Sender arbeiten, an ihrer Arbeit gehindert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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