Paris: Ausweisung war rechtswidrig

Foto: fotolia

Das Pariser Verwaltungsgericht erklärte die Ausweisung von Luc Śkaille im August 2019 für rechtswidrig. Der Journalist wollte für den Freiburger Sender Radio „Dreyeckland“ über den G7-Gipfel in Biarritz berichten. Grundlage für die Ausweisung waren Informationen des Bundeskriminalamts über seine Beteiligung an einer Hausbesetzung vor 10 Jahren. Der Geschäftsführer von Radio Dreyeckland sieht im Urteil ein Signal an die Behörden, Journalist*innen nicht an ihrer Arbeit zu hindern.

„Mit Hand- und Fußfesseln versehen wurde ich mit 160 Kilometern pro Stunde mit Blaulicht nach Kehl gefahren und dort abgesetzt.“ So schilderte Luc Śkaille  im August 2019 gegenüber dem Internetmagazin Telepolis seine Abschiebung durch die französischen Behörden. Ein Ausweisungs-Prozedere musste der Journalist, der unter anderem für die Tageszeitung „junge welt“ und das Freiburger Radio „Dreyeckland“ aus Frankreich berichtet, im Sommer 2019 gleich zweimal über sich ergehen lassen. Der erste Ausweisungsbeschluss war nach wenigen Tagen von den französischen Behörden wieder aufgehoben worden. Nachdem Śkaille sich zum zweiten Mal auf dem Weg nach Frankreich gemacht hatte, wurde der Beschluss erneuert. Er wurde erneut von der Polizei festgenommen und zur deutschen Grenze gebracht, obwohl er von dem Freiburger Sender beauftragt worden war, vom G7-Gipfel in Biarritz zu berichten und auch die entsprechenden Dokumente vorweisen konnte. Begründet wurde die Ausweisung mit Informationen des deutschen Bundeskriminalamts. Dort war über Śkaille vermerkt, dass er sich vor mehr als 10 Jahren an einer Hausbesetzung sowie an Umweltaktionen beteiligt hatte. Es war allerdings nie zu einer Verurteilung gekommen.

Das Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, das französische Ausländerrecht, das im Zuge der Anti-Terror-Maßnahmen etabliert wurde und mit dem die Ausweisung begründet wurde, hätte bei Śkaille nicht zu Anwendung kommen dürfen. „Hier wurde offenbar in die falsche Schublade gegriffen“, kommentierte der Journalist den Vorgang. Eine Beteiligung an einer Hausbesetzung vor 10 Jahren dürfe nicht dazu führen, dass ein Journalist als Gefährder geführt und ausgewiesen wird, belehrten die Richter*innen  die französischen Behörden.

Das Gericht sprach Luc Śkaille auch eine finanzielle Entschädigung zu. So bekam er einen Teil der Fahrtkosten zum G7-Gipfel nach Biarritz erstattet, wo er seine journalistische Arbeit wegen der Behördenmaßnahmen nicht ausüben konnte. Doch Śkaille betonte in einem Interview, dass es ihm nicht um die überschaubare finanzielle Entschädigung gehe. Er sehe in seinem Erfolg vor Gericht vor allem eine Ansage an die französischen Behörden. Hier sah auch der Geschäftsführer von Radio Dreyeckland Andreas Reimann ein wichtiges Signal des Urteils. „Wir sind kein linkes Bewegungsradio, sondern tragen als Medium mit zur Meinungsvielfalt bei“, betonte Reimann gegenüber M. Daher könne es nicht sein, dass Journalist*innen, die mit Dokumenten belegt für den Sender arbeiten, an ihrer Arbeit gehindert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Ver.di: Deutsche Welle nicht kürzen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die geplante Etat-Senkung bei der Deutschen Welle, mit der eine Schrumpfung des deutschen Auslandssenders einhergehen wird. Stattdessen müsse eine ausreichende Finanzierung durch Bundesmittel gewährleistet werden.
mehr »

Schon entdeckt? Wie Rechte reden

Jede Woche die Analyse eines rechten Zitats – ob aus dem Bundestag oder beim Weihnachtsessen mit der Familie. Das bietet der Newsletter „Wie Rechte reden“ von Maria Timtschenko und Johannes Giesler. Denn: „Die Neue Rechte ist da“, wie die Autor*innen in der Ankündigung ihres Newsletters schreiben: „Sie ist auf der WG-Party bei deinen Freund:innen eingeladen. Sie steht neben dir in der Schlange für ‚Einmal Döner, bitte‘." Und sie verschiebt ihren menschenfeindlichen und autoritären Diskurs in die gesellschaftliche Öffentlichkeit, in Kommentarspalten, eigenen Medien oder Gruppenchats.
mehr »

RSF: Exilmedien als Quelle

Sie decken Korruption und Unterdrückung auf, wo ausländische Korrespondent*innen keinen Zugang haben: Exilmedien sorgen dafür, dass zuverlässige Informationen aus geschlossenen Diktaturen weiterhin verfügbar bleiben. In Kooperation mit dem JX Fund stellt Reporter ohne Grenzen (RSF) dar, wie wichtig Exiljournalist*innen in der internationalen Berichterstattung sind.
mehr »

Urheberrecht: ChatGPT-Urteil ist Anfang

Ein Präzedenzfall ist das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI vom 11. November 2025 sicherlich. Aber abgesehen von einem zu erwartenden längeren Instanzenweg stellt sich auch die Frage, wie sich die gesamte Kreativwirtschaft gegen die ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum wehren kann.
mehr »