Die außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort am 10. Dezember fand digital mit hoher Beteiligung statt. Beschlossen wurden unter anderem Änderungen des Verteilungsplans. Sie legen die Aufteilung der Einnahmen zwischen Urheber*innen und Verlagen im Bereich des Leistungsschutzrechts für Presseverlage fest und regeln die konkrete Verteilung dieser Einnahmen an Urheberinnen und Urheber sowie an Verlage.
Der Vorstand berichtete zunächst, dass für das Jahr 2022 mit etwas geringeren Einnahmen als im Vorjahr zu rechnen sei. Offen sei zudem, inwieweit die derzeitige wirtschaftliche Situation in Deutschland in 2023 zu einem deutlicheren Rückgang der Einnahmen führen könnte.
Die Hauptausschüttung ist wieder für Anfang Juli 2023 geplant und auch die METIS-Ausschüttung soll wie gewohnt Ende September stattfinden. Die weitere Umsetzung der Urheberrechtsreform 2021 wird auch im kommenden Jahr ein Schwerpunkt der Arbeit der VG Wort sein. Das gilt insbesondere für die neuen Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage und dem Beteiligungsanspruch der Urheber*innen sowie für die neuen Vergütungsansprüche gegenüber den Upload-Plattformen nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG).
Im Bereich Bibliothekstantieme beschloss die Mitgliederversammlung die Zuweisung von Einnahmen für die Vervielfältigung von wissenschaftlichen sowie Fach- und Sachbüchern, die in öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können, neu zu regeln.
Es wurde außerdem ein Sonderverteilungsplan METIS verabschiedet, der für die Einnahmen für die Zeit vor dem 1. Januar 2021 gilt.
Reichlich diskutiert wurde über zwei Anträge von Mitgliedern. Mit dem Ersten wurden die zuständigen Gremien der VG Wort zur Prüfung aufgefordert, ob ein neuer Förderungsfonds Journalismus und Publizistik eingerichtet werden könne. Der zweite Antrag befasste sich mit den Sitzungsgeldern der Gremienmitglieder der Verwertungsgesellschaft. Einigkeit herrschte darüber, dass diese nach langer Zeit durchaus einer Anpassung bedürfen. Nur der Weg dahin war strittig – was ist angemessen, solidarisch und umsetzbar? Das Ergebnis blieb für viele unbefriedigend, sie hatten dagegen gestimmt. Nur knapp 60 Prozent sprachen sich für die vorgeschlagene Form der Anpassung der „Entschädigung für Zeitversäumnis von Gremienmitgliedern der VG Wort“ aus.
Wahlen im nächsten Jahr
Am 16./17. Juni 2023 finden im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung auch die Wahlen der Verwaltungsräte sowie ihrer Vertreterinnen und Vertreter statt. Diese Mitgliederversammlung soll als hybride Veranstaltung in München stattfinden. Die Delegierten und ihre Vertreter*innen werden auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten gewählt, die als Präsenzveranstaltung am 15. Juni 2023 in München geplant ist. Mehr Informationen dazu unter: VG Wort: Mitglieder
Vorstandsmitglied verabschiedet
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde auch über die Entscheidungen des Verwaltungsrates Ende November in München zur zukünftigen Besetzung der Geschäftsleitung berichtet. Danach wurde Rainer Just nach 15 Jahren als geschäftsführendes Vorstandsmitglied zum 1. Januar 2023 in den Ruhestand verabschiedet. Dr. Robert Staats, seit 2009 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Wort, ist zum 1. Januar 2023 zum alleinigen geschäftsführenden Vorstand bestellt worden.
Herausgebervergütung weiterhin ausgesetzt
Auch im kommenden Jahr wird die Herausgebervergütung weiterhin ausgesetzt. Der Klage eines wissenschaftlichen Autors wurde in dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts München I im Wesentlichen stattgegeben. Dagegen hat die VG Wort Berufung beim OLG München eingelegt. Die mündliche Verhandlung wird voraussichtlich im Sommer 2023 stattfinden.
Weitere Informationen auch zu den Meldeterminen im aktuellen Dezember-Newsletter der VG Wort.