Für mehr Transparenz der Rundfunkanstalten

Fernsehbilder

Fotos: ARD/Grafik: Petra Dreßler

Anfang Dezember 2022 legte die Rundfunkkommission der Länder ihren Diskussionsentwurf für den 4. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) vor. Darin werden Regelungen zu Compliance und Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) vorgeschlagen. Es geht um einheitliche Mindeststandards für die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio. Rechtzeitig vor Ablauf der öffentlichen Konsultationsfrist nahm auch ver.di Stellung zum Entwurf. Ergänzungsbedarf sieht die Mediengewerkschaft vor allem bei den Transparenzpflichten der Anstalten und der Kontrolle ihrer Einhaltung.

Erst im Herbst hatten die Ministerpräsidenten den 3. MÄStV verabschiedet, mit dem nach sechsjähriger Debatte endlich eine „Reform des Auftrags und der Struktur“ des ÖRR beschlossen wurde. Der Vertrag muss noch von den Länderparlamenten abgesegnet werden. Doch die Enthüllung zahlreicher Skandale im Rundfunk Berlin-Brandenburg und in anderen ARD-Sendern ließ es ratsam erscheinen, möglichst rasch mit einem weiteren Staatsvertrag nachzulegen.

Grundsätzlich begrüßt ver.di eine Konkretisierung und bessere Durchsetzung der Transparenz- und Kontrollvorgaben für die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Die Sender könnten ihrem gesellschaftlichen Auftrag nur gerecht werden, wenn sie selbst als glaubwürdig gelten würden. Ergänzend zu den in § 31a des 4. MÄStV vorgesehenen Transparenzregeln hält ver.di es für förderlich, wenn die Sender „grundsätzlich, wie andere Behörden auch, den Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen der jeweils zuständigen Länder unterlägen – mit Ausnahme redaktionell-journalistischer Informationen“.

Compliance-System nach anerkannten Standards

Die Transparenzvorgaben für die Gehälter des Führungspersonals wünscht ver.di „auf die Leitungen von Beteiligungsgesellschaften, Tochterunternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen“ auszuweiten. Für sinnvoll hält die Gewerkschaft auch die Offenlegung des Aufwands für die einzelnen Programmgenres (Information, Dokumentation, Serien, Krimis, Unterhaltungsshows etc.). Ver.di befürwortet die Regelung in § 31b, ein Compliance-Management-System nach anerkannten Standards in den Rundfunkanstalten zu etablieren.  Dafür hatten die ARD-Sender selbst ein einheitliches Compliance-System nach anerkannten Standards entworfen.

Besonderen Wert legt ver.di darauf, die Wirksamkeit der Medienaufsicht zu verbessern. Die Enthüllungen über den RBB vom Sommer 2022 hätten gezeigt, „dass ein Kontrolldefizit Misswirtschaft an der Senderspitze begünstigte und mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden eine zur Kontrolle berufene Person selbst in die Misswirtschaft verwickelt ist“.

ver.di fordert daher zusätzliche Transparenzvorgaben für die Verwaltungsratssitzungen und befürwortet die vorgesehene Regelung, in den Verwaltungsräten bestimmte fachliche Kompetenzen durch die Qualifikation einzelner Mitglieder sicherzustellen. Aus ver.di-Sicht ist das WDR-Gesetz dafür vorbildlich. Eine verpflichtende Konsultation gewählter Belegschaftsvertreter*innen (Feste und Freie) vor allen finanzwirksamen Entscheidungen sei „eine erforderliche Ergänzung, um die Entscheidungen der Gremien mit den Arbeitsrealitäten im Sender rückzukoppeln“.

Mehr Vielfalt in den Gremien

Zur Erfüllung ihrer Aufsichtsfunktion seien die ehrenamtlichen Gremien „auf unabhängige Informationen angewiesen“.  Von daher unterstützt ver.di die Vorgabe, die Gremiengeschäftsstellen angemessen mit Personal- und Sachmitteln auszustatten. Auf diese Weise soll garantiert werden, dass diese bei der Zuarbeit für die Gremien nicht auf Unterstützung aus den – per se nicht neutralen – Rundfunkanstalten angewiesen seien. Bei Bedarf müssten die Gremien auch externe Gutachten in Auftrag geben können. Die ver.di-Vorstellungen gehen jedoch noch weiter: Danach sollten die Geschäftsstellen bei Bedarf alle Gremienmitglieder fachlich unterstützen und die Gremienvorsitzenden bei der Ausstattung der Geschäftsstelle mitreden dürfen.

Auch was die personelle Vielfalt in den Gremien angeht, sieht ver.di Nachbesserungsbedarf. Dabei stützt die Gewerkschaft sich auf die Ergebnisse einer kürzlich publizierten Untersuchung der Neuen deutschen Medienmacher*innen. Demnach sind viele Räte weniger staatsfern als wünschenswert, etablierte Gruppen überrepräsentiert und große Teile der Gesellschaft faktisch ausgeschlossen. Es sei daher, so die Forderung von ver.di, „sicherzustellen, dass Hörfunkrat, Fernsehrat und Rundfunkräte aus Personen unterschiedlicher Altersgruppen, sozialen Hintergrunds, Religion, sexueller Orientierung und Identität sowie aus Personen mit Behinderung zusammengesetzt sind“.

Nach den Vorstellungen von ver.di sollten sich die Räte mehr öffnen und den „Dialog mit der Gesellschaft“ suchen. Denn: Je sichtbarer die effektive Kontrolle und Wirksamkeit der Hörfunk-, Fernseh- und Rundfunkräte, desto höher möglicherweise „das Vertrauen der Nutzer*innen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“.

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