Tarifergebnis im ZDF nach Warnstreiks

Warnstreik beim "ZDF-Morgenmagazin" am 13. Dezember Foto: ver.di

Erstmalig in der ZDF-Geschichte hat es zwei Warnstreiks gebraucht, um das ZDF in der siebten Verhandlungsrunde schließlich zu  einem verbesserten Eckpunktepapier zu bewegen. Wie die Gewerkschaft ver.di in einer aktuellen Tarifinformation mitteilte, konnte man sich über die Erhöhung des Festbetragsmodells, Inflationsprämien und Mobilitätszahlungen einigen. Auch für Freie und Azubis wurden Verbesserungen erzielt. Mit den beschlossenen Auszahlungen ist ab Juni zu rechnen. Jetzt sind die Mitglieder gefragt, über dieses Ergebnis bis zum 4. April abzustimmen.

Erneut konnten die Gewerkschaften beim Zweiten deutschen Fernsehen (ZDF) Ende März ein Festbetragsmodell durchsetzen: 4,666 Prozent in der Stufe 1 und mindestens 2,898 Prozent in der Stufe 9. Das entspricht einer durchschnittlichen linearen Erhöhung von 3,25 Prozent bei den Freien.

Darüber hinaus erstritten ver.di, DJV und der VRFF 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie für alle. Für Feste gibt es 1.125 Euro Ausgleichszahlung für Januar bis Mai 2023, eine sozialversicherungs- und steuerpflichtige Einmalzahlung anteilig des Beschäftigungsgrades. Bei den Freien sind es 3,25 Prozent Rückberechnung für Januar bis Mai 2023.

Mehr Zuschüsse für Mobilität

Auch in Punkto Mobilität wurde verhandelt. Das Ergebnis sind 20 Euro sozial- und steuerfreier Mobilitätszuschuss für ein Ticket im öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel für das Deutschlandticket) pro Monat und 30 Euro monatlicher Mobilitätszuschuss für die Azubis, Volontäre, Dual-Studierende und Trainees vom 01.06.2023 bis 31.12.2025. Azubis, Volontäre, Dual-Studierende und Trainees bekommen 125 Euro mehr monatlich incl. Mietzuschuss.

Freizeit und Geld

Drei bezahlte Gesundheitstage für alle in 2023 und 2024 und zehn Tage „Freizeit statt Geld“ im Jahr. Auch soll künftig eine Million Euro zur Erhöhung der Effektivhonorare für bestimmte Funktionen in Freier Mitarbeit und zur Erhöhung des Bestandsschutzes für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte (§ 4 BTV) zur Verführung stehen.

Verbindliche Gespräche

Eine Verhandlungsklausel zur Aufnahme von verbindlichen Gesprächen zur Beschäftigungsstruktur im ZDF im 2. Quartal 2023 wurde vereinbart. Themen sind die freie Mitarbeit, wie zum Beispiel Verbesserung des Bestandsschutzes, Begründungspflicht für wesentliche Einschränkung und Beendigung Freier Mitarbeit, Anhebung Familienbonus, Anrechnung der Berufsjahre bei Festanstellung, Verbesserungen bei beschäftigungsfreien Tagen und Angleichung der wöchentlichen Arbeitszeit. Es sollen auch Verhandlungen über Altersteilzeit aufgenommen werden.

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