Vorratsdatenspeicherung nicht anwendbar

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: pa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnt eine Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung ab. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht aber, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung selbst keine Rechtswirkung mehr entfaltet. Damit schließen sich die Verfassungsrichter dem Europäischen Gerichtshof an. Der hatte die deutsche Regelung bereits im September vergangenen Jahres gekippt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt mit seinem jüngsten Beschluss die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20. September 2022.

Die Verfassungsbeschwerde des Vereins Digitalcourage wurde mit der Begründung für unzulässig erklärt, dass die angegriffene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anwendbar sei. „Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf“, heisst es in der Begründung des BVerfG.

Die für ungültig erklärte Norm hatte eine anlasslose Speicherung sämlicher Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation vorgesehen. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.

Gründungsvorstand von Digitalcourage Rena Tangens erklärte dazu: „Diese Überwachungsmaßnahme ist eine Gefahr für unsere Freiheit – sie hat keinen Platz in einer Demokratie. Das ist vom EuGH und nun auch vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden. Der Gesetzgeber muss diese Gesetzesleiche jetzt konsequenterweise auch endlich streichen.” Die Ampel habe im Koalitionsvertrag versprochen eine rechtstaatliche Regelung zum Thema Vorratsdatenspeicherung zu finden. Das könne nur heißen die Vorratsdatenspeicherung zu streichen, sagte auch Julia Witte von Digitalcourage.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) wirbt stattdessen für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei Verdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der Rotstift beim Kinderfernsehen

ARD und ZDF halten es nicht für sinnvoll, wenn die Bundesländer im Reformstaatsvertrag einen fixen Abschalttermin für das lineare Programmangebot des Kinderkanals KiKa festlegen. Die lineare Verbreitung zu beenden, sei „erst dann sachgerecht, wenn die weit überwiegende Nutzung eines Angebots non-linear erfolgt“, erklärten ARD und ZDF gemeinsam auf Nachfrage. „KiKA bleibt gerade für Familien mit kleinen Kindern eine geschätzte Vertrauensmarke, die den Tag linear ritualisiert, strukturiert und medienpädagogisch begleitet.“
mehr »

NRW: Zusammenschluss im Zeitungsmarkt

Die Konzentration im NRW-Zeitungsmarkt, insbesondere in der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL), setzt sich fort. Die Neue Westfälische und das Westfalen-Blatt streben eine Kooperation an. Auch die Lippische Landes-Zeitung und das Mindener Tageblatt planen, ihre Verlagsaktivitäten künftig in einer gemeinsamen Holding zu bündeln.
mehr »

Neue Perspektiven für Klimajournalismus

Besondere Zeiten brauchen einen besonderen Journalismus – ein Motto, dass das im Juli gelaunchte deutschsprachige Medienprojekt „Neue Zukunft“ nicht aus werbestrategischen Gründen ausgegeben hat. Die Klimakrise und die Klimagerechtigkeitsbewegung erhalten in vielen Medien der Schweiz, Österreichs und Deutschlands ihrer Meinung nach nicht genügend Aufmerksamkeit. Gerade Gerechtigkeitsfragen erhöhen den Handlungsdruck im Zusammenhang mit den Folgen menschlichen Raubbaus an Ressourcen und Umwelt.
mehr »

Filmtipp: In Liebe, eure Hilde

Worte wie Mut oder Zivilcourage können nicht annähernd erfassen, was die jungen Mitglieder antifaschistischer Widerstandsgruppen wie „Weiße Rose“ oder „Rote Kapelle“ geleistet haben. Abgesehen von den Geschwistern Scholl sind ihre Namen größtenteils in Vergessenheit geraten. Geblieben ist meist bloß noch eine Straßenschildprominenz. Das gilt auch für Hilde Coppi, der Andreas Dresen mit „In Liebe, eure Hilde“ ein Denkmal gesetzt hat.
mehr »