Vorratsdatenspeicherung nicht anwendbar

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: pa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnt eine Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung ab. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht aber, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung selbst keine Rechtswirkung mehr entfaltet. Damit schließen sich die Verfassungsrichter dem Europäischen Gerichtshof an. Der hatte die deutsche Regelung bereits im September vergangenen Jahres gekippt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt mit seinem jüngsten Beschluss die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20. September 2022.

Die Verfassungsbeschwerde des Vereins Digitalcourage wurde mit der Begründung für unzulässig erklärt, dass die angegriffene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anwendbar sei. „Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf“, heisst es in der Begründung des BVerfG.

Die für ungültig erklärte Norm hatte eine anlasslose Speicherung sämlicher Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation vorgesehen. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.

Gründungsvorstand von Digitalcourage Rena Tangens erklärte dazu: „Diese Überwachungsmaßnahme ist eine Gefahr für unsere Freiheit – sie hat keinen Platz in einer Demokratie. Das ist vom EuGH und nun auch vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden. Der Gesetzgeber muss diese Gesetzesleiche jetzt konsequenterweise auch endlich streichen.” Die Ampel habe im Koalitionsvertrag versprochen eine rechtstaatliche Regelung zum Thema Vorratsdatenspeicherung zu finden. Das könne nur heißen die Vorratsdatenspeicherung zu streichen, sagte auch Julia Witte von Digitalcourage.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) wirbt stattdessen für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei Verdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.

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