Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Regelung zur dauerhaften und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten endgültig gekippt. Das Gesetz sei mit dem Europarecht, insbesondere mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nicht vereinbar, urteilten die Richter. Die Regelung dürfe nicht mehr angewandt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte auf X, die Entscheidung sei ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz zu streichen.
Die Regelung im Telekommunikationsgesetz zur Speicherung von Rufnummern, IP-Adressen oder der Dauer von Verbindungen genüge „schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen“, so das Bundesverwaltungsgericht.
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit. IP-Adressen dürften zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden, allerdings sei das im Telekommunikationsgesetz nicht so eindeutig bestimmt.
Das Bundesverwaltungsgericht folgte mit seinen Urteilen den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts und beendet eine jahrelange Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung. Gegen die Regelung geklagt hatten die beiden Telekommunikationsunternehmen Telekom und Spacenet.