Vorsteuerpauschale: Neue Regelung

Für die Veranlagungen bis einschließlich dem Steuerjahr 2022 konnten einige Berufe bislang eine vereinfachte Umsatzsteuererklärung machen. Diese Möglichkeit wurde zum 1.1.2023 abgeschafft. Nun müssen sich auch Medienschaffende  von der pauschalen Abrechnung verabschieden. Die entsprechende Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 begründete der Gesetzgeber mit der der geringen Bedeutung für die Praxis. Für Betroffene bedeutet das eine weitere Bürokratisierung ihrer Buchhaltung.

Die pauschale Berechnung der Vorsteuer abzuschaffen streicht nicht nur eine Vereinfachung, sondern kostet oft auch echtes Geld, weil die Pauschale in vielen Fällen höher lag als die tatsächlich bezahlte Vorsteuer – was unter dem Strich zu einer Gewinnerhöhung an der richtigen Stelle führte: Von der Regelung profitierten eben insbesondere Selbstständige mit geringen Umsätzen und Gewinnen. Dieser Vorteil war rechtens und durfte auch dann nicht zur Verweigerung der Vorsteuerpauschale führen, wenn überhaupt keine Vorsteuer angefallen war.

Dass die pauschale Abrechnung ungünstiger war als die Einzelabrechnung, passierte eigentlich nur bei Leuten, die in den ersten Berufsjahren sehr hohe Investitionen in ihr Equipment tätigen. Das war aber am Jahresende einfach auszurechnen – um die Berechnungsmethode dann notfalls noch zu ändern.


Mehr dazu im Ratgeber Selbstständige.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

VG Wort wägt KI-Lizensierung ab

Ich bin seit 2019 Mitglied des Verwaltungsrats der VG Wort und begleite die Diskussion daher schon seit Monaten intern, habe Fragen gestellt und versucht, die Vor- und Nachteile der Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort für die Lizensierung von Werken für das Training von generativer KI für unternehmensintern genutzte KI-Modelle abzuwägen. Auch auf der Mitgliederversammlung der VG Wort wurde dazu eine intensive Debatte geführt. Der Beschluss für diese Lizenzen erging am 1.6.2024.
mehr »

Open Access und VG Wort: Was beachtet werden muss

Wenn wissenschaftliche Autor*innen Open Access veröffentlichen, ist ihnen häufig unklar, ob dies mit einem vorher geschlossenen Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort vereinbar ist. Eine Handreichung von Berlin Universities Publishing klärt die grundlegende Frage, ob und gegebenfalls welche Konflikte hierbei entstehen können. Außerdem werden Hinweise zur deren Lösung gegeben.
mehr »

VG Bild-Kunst setzt Meldungen aus

In einem Sonder-Newsletter teilte die VG Bild-Kunst mit, dass die Meldemöglichkeiten für Mitglieder der Berufsgruppen I (Bildende Künstler*innen, beispielsweise Maler*innen, Bildhauer*innen und Architekt*innen) und II (Fotograf*innen, Bildjournalist*innen, Grafiker*innen, Illustrator*innen, Designer*innen, Karikaturist*innen, Pressezeichner*innen, Bildagenturen, angewandte Kunst) für das Jahr 2021 bis Anfang Dezember 2021 ausgesetzt werden.
mehr »

Fotojournalismus und Datenschutz

Der Datenschutz führt in der journalistischen Arbeit nach wie vor zu Unsicherheiten. Ein besonderer Streitpunkt sind Fotos, wenn auf ihnen Personen erkennbar sind. Denn nicht jede*r möchte sich in der Zeitung oder im Internet abgebildet sehen. Welche Aufnahmen sind erlaubt und wann ist eine Veröffentlichung zulässig?
mehr »