Für die Veranlagungen bis einschließlich dem Steuerjahr 2022 konnten einige Berufe bislang eine vereinfachte Umsatzsteuererklärung machen. Diese Möglichkeit wurde zum 1.1.2023 abgeschafft. Nun müssen sich auch Medienschaffende von der pauschalen Abrechnung verabschieden. Die entsprechende Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 begründete der Gesetzgeber mit der der geringen Bedeutung für die Praxis. Für Betroffene bedeutet das eine weitere Bürokratisierung ihrer Buchhaltung.
Die pauschale Berechnung der Vorsteuer abzuschaffen streicht nicht nur eine Vereinfachung, sondern kostet oft auch echtes Geld, weil die Pauschale in vielen Fällen höher lag als die tatsächlich bezahlte Vorsteuer – was unter dem Strich zu einer Gewinnerhöhung an der richtigen Stelle führte: Von der Regelung profitierten eben insbesondere Selbstständige mit geringen Umsätzen und Gewinnen. Dieser Vorteil war rechtens und durfte auch dann nicht zur Verweigerung der Vorsteuerpauschale führen, wenn überhaupt keine Vorsteuer angefallen war.
Dass die pauschale Abrechnung ungünstiger war als die Einzelabrechnung, passierte eigentlich nur bei Leuten, die in den ersten Berufsjahren sehr hohe Investitionen in ihr Equipment tätigen. Das war aber am Jahresende einfach auszurechnen – um die Berechnungsmethode dann notfalls noch zu ändern.
Mehr dazu im Ratgeber Selbstständige.