Bundesregierung ohne Exit-Strategie

Taliban-Sprecher Zabihullah Mujahid schüttelt einem Journalisten nach der ersten Pressekonferenz am 17. August 2021 in Kabul die Hand. Mujahid gelobt die Frauenrechte zu respektieren und für ein sicheres Afghanistan zu sorgen. Foto: AP/Rahmat Gul

Vor drei Jahren übernahmen die Taliban die Macht in Afghanistan. Während viele Menschen im Land heute angeben, die Situation sei sicherer, leben Journalisten fast nirgends gefährlicher. Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen (RSF) rutschte das Land mittlerweile auf Platz 178 von 180 Staaten. Ein Hoffnungsschimmer sollte das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen sein. Doch nur sechs Journalist*innen konnten darüber gerettet werden. Und das BAP stehe vor dem Aus, beklagt RSF. 

Über das Programm wollte die Bundesregierung jeden Monat 1.000 bedrohte Menschen aus Afghanistan aufnehmen. Das wären bis Ende Juli 21.000 Menschen gewesen. Eine Einreise wurde allerdings nur 3.071 Menschen versprochen, von denen nach Aussage der Bundesregierung vom Juli nur 540 eingereist sind. 

Mit Stand vom 22. April 2024 befanden sich etwa 3.000 Menschen in Pakistan, die auf ihre Ausreise warteten, davon 750 im Rahmen des BAP. RSF hat die Fälle von 62 gefährdeten Medienschaffenden plus 222 Familienmitgliedern im BAP eingereicht. Und fragt nun, warum nur die sechs mit ihre Familien nach Deutschland kommen konnten und nicht die anderen?

Bis zum BAP-Start hatte RSF 163 Journalist*innen und ihre Familie und damit 649 Menschen nach Deutschland geholt. Und schon ein Jahr nach der Machtübernahme der Taliban beklagte RSF, dass es nicht mehr seien und nicht einmal Härtefälle bearbeitet würden. Die damalige Forderung: auch die Bundesländer sollten Aufnahmeprogramme auflegen und den Nachzug von Familienangehörigen ermöglichen.  

„Betroffene nicht dem Schicksal überlassen“

Die Bundesregierung habe im aktuellen Haushaltsentwurf 2025 die Mittel für das Programm radikal zusammengestrichen, konstatiert RSF. Es drohe, ungeordnet zu enden. Somit könnten tausende Menschen, darunter zahlreiche Journalist*innen, denen bereits eine Aufnahmezusage erteilt wurde, schutzlos in Afghanistan zurückbleiben oder aus Pakistan zurück in die Hände der Taliban ausgeliefert werden. RSF beklagt, dass es wie schon beim Sturz Kabuls vor drei Jahren kein Exit-Szenario der Bundesregierung gäbe. Die betroffenen Menschen wären ihrem Schicksal überlassen.

Vor dem Auslaufen des Programms sollte wenigstens noch den Menschen eine Perspektive geboten werden, die sich bereits im Aufnahmeprogramm befinden. Außerdem verlangt RSF eine kritische Aufarbeitung des BAP-Versagens. Und benennt Voraussetzungen für effektive und effiziente künftige Aufnahmeprogramme. 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Weniger Frauen in Führungspositionen

Der Frauenmachtanteil in den deutschen Leitmedien ist laut Pro Quote Medien erneut gesunken. Das zeigt eine neue Leitmedienzählung. Der gewichtete Frauenmachtquotient liegt aktuell bei  37,3 Prozent – ein weiterer Rückgang um 0,2 Prozentpunkte gegenüber Januar 2026.
mehr »

Altersvorsorge für Filmschaffende

Für jede fiktionale Filmproduktion, die als Kinofilm, Film und Serie im Fernsehen oder in Streamingdiensten erscheint, soll für alle Beschäftigte vor und hinter der Kamera ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende gelten. Der dazu für die Branche vereinbarte Tarifvertrag besteht bereits seit gut einem Jahr.
mehr »

Journalist weiter in syrischer Haft

Zivilgesellschaftliche Gruppen rufen dazu auf, sich weiter für die Freilassung des kurdischen Journalisten Ahmet Polad einzusetzen. Er war im Januar gemeinsam mit seiner deutschen Kollegin Eva Maria Michelmann  in der nordsyrischen Stadt Raqqa verschwunden. Seit dem 19. Juni 2026 ist Michelmann wieder in Köln. Polad ist weiter in Haft.
mehr »

Nachschlagewerk gegen Einschüchterungsklagen

Die No SLAPP Anlaufstelle hat ihr aktuelles Handbuch veröffentlicht: Hier lesen Sie jede Woche ein neues Kapitel daraus. Das Handbuch bündelt das Wissen aus zwei Jahren Beratungspraxis sowie die Expertise des rechtlichen Beirats und weiterer Kooperationspartner*innen. Es ist ein zentrales Referenzwerk für alle, die sich gegen strategische Klagen informieren, zur Wehr setzen und darüber berichten möchten.
mehr »