AfD-Pläne gefährden Medienpolitik

Foto: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Seit über einem Jahr beraten die Bundesländer über einen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Sie wollen die Regulierung an eine KI-geprägte Kommunikationswelt anpassen. Im Fokus steht die Sicherung von Medienvielfalt und der Schutz vor Manipulationen im Netz. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, ist unklar. Viel wird vom Ausgang der kommenden Landtagswahlen abhängen.

In  Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern könnte die AfD, darauf deuten die bisherigen Wahlumfragen hin, im September die Mehrheit der Stimmen erreichen. Käme es so, könnte die extrem rechte Partei alleine regieren. Sie könnte in der Folge ihre Ankündigung umsetzen, die Staatsverträge im Medienbereich zu kündigen. Statt neue Regelungen für alle 16 Bundesländer zu verabschieden, dürfte dann eine instabile Phase in der Medienpolitik beginnen.

Vereinbart haben die Länder im vorigen Jahr, den Digitale-Medien-Staatsvertrag in zwei Paketen auf den Weg zu bringen. Im ersten Teil geht es um Regelungen für den Einsatz eines KI-Tools bei der Aufsicht durch die Landesmedienanstalten, wodurch automatisiert nach potenziell rechtswidrigen Inhalten im Internet gesucht wird. Hinzu kommt die Umsetzung von EU-Vorgaben, und zwar aus dem European Media Freedom Act (EMFA), der Verordnung zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung sowie der KI-Verordnung. Im Zentrum des zweiten Teils stehen umfangreichere Regelungen vor allem zur Digitalisierung und KI.

Bei Teil 1 des Digitale-Medien-Staatsvertrags befänden sich die Regelungsvorschläge nun „in den letzten Zügen der Bearbeitung“, erklärte auf Nachfrage die Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, das den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Länder hat. So liefen bis zuletzt noch Abstimmungen mit dem Bund zur Übernahme der EU-Vorgaben, um „kohärente Regeln und Zuständigkeiten zu schaffen“.

Nachbesserungsbedarf bei der Medienaufsicht

Im März lag außerdem das Ergebnis der EU-Kommission zur sogenannten Notifizierung vor, die Ende 2025 begonnen hatte. Sie prüfte, ob die geplanten Regelungen zum KI-Einsatz bei der deutschen Medienaufsicht mit EU-Recht vereinbar sind. Die Brüsseler Kommission sieht hier Nachbesserungsbedarf: Online-Plattformen dürften nicht zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden, da der für die EU geltende Digital Services Act (DSA) einen einheitlichen Rechtsrahmen vorgebe. Die Bundesländer wollen Plattformen dazu verpflichten, den Landesmedienanstalten auf Verlangen Schnittstellen für den Einsatz des KI-Aufsichtstools bereitzustellen. Inwieweit die Bundesländer auf die Position der Kommission eingehen, ist unklar. Dazu äußerte sich die rheinland-pfälzische Staatskanzlei nicht. Sie erklärte, die Rundfunkkommission solle sich zeitnah mit dem weiteren Staatsvertragsverfahren befassen.

Für Teil 2 des Digitale-Medien-Staatsvertrags hatten sich die Länder im Herbst 2025 auf Eckpunkte verständigt. Derzeit erarbeite die Fachebene Regelungsvorschläge, heißt es von der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei: Angestrebt werde weiterhin, dass sich damit im Sommer die Rundfunkkommission befasse.

Länder sind weiter uneinig

Bisher liegen für beide Teile keine Staatsvertragsentwürfe vor, auf die sich alle Länder geeinigt haben, um die vorgeschriebene Vorunterrichtung der Landtage zu beginnen. In dieser Phase einer Staatsvertragsnovellierung können die Parlamente noch Änderungen einfordern. Anschließend steht die Unterzeichnung durch alle Ministerpräsident*innen an. Geschieht dies, müssen in der Folge alle Landtage eine Staatsvertragsnovelle innerhalb einer bestimmten Frist unverändert verabschieden. Nur dann kann sie in Kraft treten.

Bis dahin ist es beim Digitale-Medien-Staatsvertrag noch ein weiter Weg. Das hat auch damit zu tun, dass Sachsen-Anhalt dem Vernehmen nach auf Fachebene erklärt hat, vor der Landtagswahl keinen Staatsvertrag mehr ins politische bzw. parlamentarische Verfahren geben zu wollen. Auf Nachfrage teilte die Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt mit, man kommentiere „vermeintliche Aussagen auf Fachebene“ nicht.

Der Medienrechtsanwalt Jörg Frederik Ferreau erklärte gegenüber „M“: „Die Landtagswahlen dürfen kein Grund sein, die Verabschiedung eines neuen Staatsvertrags hinauszuzögern. Denn die Umsetzungsfristen in den europäischen Rechtsakten zwingen die Länder zum Handeln. Andernfalls droht Deutschland die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission.“

Neue Mitglieder für die KEF

Nicht so kompliziert wie ein Staatsvertragsverfahren ist dagegen die Berufung der Mitglieder der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Sie steht an, weil Anfang 2027 die neue fünfjährige Amtsperiode der 16 Mitglieder beginnt. Sie werden von den Ministerpräsident*innen berufen. Jedes Land benennt ein Mitglied der Fachkommission. Die Berufung soll dem Vernehmen nach vor den Landtagswahlen im September abgeschlossen werden.

Drei Länder wollen neue Mitglieder in die KEF entsenden: das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Das SPD-regierte Saarland hat nun den Medienrechtler Nikolaus Marsch nominiert – anstelle von Ulli Meyer, dem CDU-Oberbürgermeister von St. Ingbert. Das erklärte die saarländische Staatskanzlei auf Nachfrage. 2020 hatte die CDU-geführte saarländische Regierung mit Meyer einen aktiven Politiker als KEF-Mitglied vorgeschlagen. Seiner Berufung stimmten damals alle Ministerpräsident*innen zu.

Mecklenburg-Vorpommern will ab 2027 die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Martina Johannsen, in die KEF entsenden. Sie würde dann Tilmann Schweisfurth nachfolgen, ihrem Amtsvorgänger an der Spitze des Rechnungshofs. Das bestätigte die Staatskanzlei von Mecklenburg-Vorpommern. Ausscheiden aus der Kommission wird Ende 2026 der rheinland-pfälzische Vertreter Klaus P. Behnke, wie die KEF auf Anfrage erklärte. Behnke wurde 2012 als damaliger Präsident des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz Mitglied der KEF. Wer ihm in der Kommission nachfolgen soll, ist bisher nicht bekannt.


Am 23. Juni wird in Karlsruhe mit allen Beteiligten mündlich über den Rundfunkbeitrag verhandelt. ARD und ZDF sehen ihre Rundfunkfreiheit verletzt, weil die Bundesländer eine von der KEF empfohlene Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025 nicht umgesetzt haben.

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