dju legt 5 Punkte für KI-Einsatz vor

KI Kopf

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Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di warnt Verlage und Medienunternehmen davor, Künstliche Intelligenz ohne verbindliche Regeln einzusetzen. Immer mehr Redaktionen setzen generative KI im Arbeitsalltag ein, dennoch fehlen vielerorts verbindliche Vereinbarungen. Die dju nennt deshalb fünf Punkte für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

„Verlage und Medienunternehmen stehen presseethisch in der Verantwortung, auch wenn Inhalte mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt werden“, sagt Danica Bensmail, dju-Bundesgeschäftsführerin. „Wer hier ohne Regeln agiert, riskiert die eigene Existenzgrundlage.“

Die fünf Punkte der dju für den Umgang mit KI:

  1. Die redaktionelle Verantwortung für jeden veröffentlichten Beitrag muss bei einem Menschen liegen. KI kann unterstützen, darf jedoch keine eigenständigen redaktionellen Entscheidungen treffen oder Journalist*innen ersetzen.
  2. KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Solange es dazu keine gesetzlichen Vorgaben gibt, braucht die Branche eine gemeinsame, verbindliche Selbstverpflichtung.
  3. Urheber*innen, deren Arbeit als Trainingsdaten für KI-Systeme genutzt wird, müssen geschützt und vergütet werden.
  4. Für eingesetzte KI-Systeme braucht es verbindliche Transparenz- und Qualitätsstandards, etwa zur Diskriminierungsfreiheit, zur Datenschutzkonformität oder zum Anteil professioneller Inhalte im Trainingsmaterial.
  5. Beschäftigte müssen mitbestimmen können, wenn Arbeitgeber KI-Systeme einführen, die Arbeitsabläufe verändern oder Arbeitsplätze betreffen: Mensch vor Maschine.

„KI darf nur in dem Maß genutzt werden, wie es zwischen Redaktionen und Verlag verbindlich vereinbart ist“, betont Bensmail. „Verlagsführungen, die KI ohne Regeln einsetzen oder sich über bestehende Nutzungsvereinbarungen hinwegsetzen, entwerten damit journalistische Arbeit.“


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