Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Foto: 123rf

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.

Die Gewerkschaften hatten bereits im Mai ein erstes Urteil gegen die Verwendung intransparenter Vereinbarungen erwirkt, die der Verlag, der überwiegend zum Madsack-Konzern gehört, den freien Mitarbeiter*innen auferlegt. Dennoch überarbeitete der Verlag seine einseitig vorgegebenen Vertragsbedingungen nur marginal und unzureichend. Deswegen war jetzt eine weitere Klage notwendig. Es handelt sich um eine vorläufige, im Verfügungsverfahren ergangene Entscheidung, die noch mit Rechtsmitteln anfechtbar ist.

„Baukasten“-Entlohnung statt Vergütungsregeln

Anlass für die Verbandsklagen war eine 2021 eingeführte Umstellung der Vergütungspraxis des Verlags. Dieser hatte damals angekündigt, seine freiberuflichen Auftragnehmer*innen künftig nach einem „Baukasten-System“ zu entlohnen. Statt Zeilen und Fotos konkret und im Einklang mit den Allgemeinen Vergütungsregeln (GVR) abzurechnen, sollten Paketpreise für Bilder und Texte gelten. Mehrere Journalist*innen wandten sich daraufhin an ihre Gewerkschaften.

„Der Verlag der Kieler Nachrichten zeigt sich als unfairer Auftraggeber gegenüber freien Journalist*innen und hält sich nicht an die branchenüblichen Honorarregeln, die mit dem Zeitungsverlegerverband vereinbart sind“, erklärt Christoph Schmitz-Dethlefsen vom ver.di-Bundesvorstand zum Urteil. Der Verlag der Kieler Nachrichten setze seine Bedingungen „mit der Macht des lokal einzigen Auftraggebers“ durch. Einzelklagen dagegen wären zwar rechtens, könnten aber geschäftsschädigend sein, so Schmitz-Dethlefsen weiter. Um die Urheberrechte und Einkommen der Kolleg*innen wirksam zu stärken, brauche es daher ein wirkungsvolles Verbandsklagerecht: „Der Gesetzgeber ist dazu gefordert!“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Übergriffe im Sachsen-Anhalt-Wahlkampf

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ging mit einem bislang  beispiellosen Ausmaß an Angriffen auf Medienschaffende einher. Die dju in ver.di zieht nach dem Wahlwochenende eine alarmierende Bilanz. Seit Beginn der Erfassung im Mai 2026 wurden insgesamt 46 dokumentierte Fälle von Übergriffen, Einschüchterungen und massiven Behinderungen gezählt. 
mehr »

Was braucht junger Journalismus?

Zehn Landesverbände, 15.000 Mitglieder, rund 300 Veranstaltungen im Jahr, das ist die Bilanz der Jugendpresse Deutschland, die Clara Hoheisel, Geschäftsführende Bundesvorständin beim Sommerfest der Jugendpresse Deutschland am Freitag in Berlin-Neukölln bekannt gab. Zur Eröffnung gab es ein Gespräch mit ZEIT-Chefredakteur Jochen Wegner über das Thema „Was braucht junger Journalismus“.
mehr »

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »

Filmtipp: Vaterland

Der optisch wie inhaltlich gleichermaßen faszinierende polnisch-deutsche Film „Vaterland“ erzählt von Thomas Manns erstmaliger Rückkehr in die einstige Heimat nach 16 Jahren im amerikanischen Exil. Mit Hanns Zischler ist die Hauptrolle perfekt besetzt. Sandra Hüller bestätigt als Tochter Erika einmal mehr ihre Ausnahmestellung unter den deutschen Schauspielerinnen.
mehr »