Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Foto: 123rf

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.

Die Gewerkschaften hatten bereits im Mai ein erstes Urteil gegen die Verwendung intransparenter Vereinbarungen erwirkt, die der Verlag, der überwiegend zum Madsack-Konzern gehört, den freien Mitarbeiter*innen auferlegt. Dennoch überarbeitete der Verlag seine einseitig vorgegebenen Vertragsbedingungen nur marginal und unzureichend. Deswegen war jetzt eine weitere Klage notwendig. Es handelt sich um eine vorläufige, im Verfügungsverfahren ergangene Entscheidung, die noch mit Rechtsmitteln anfechtbar ist.

„Baukasten“-Entlohnung statt Vergütungsregeln

Anlass für die Verbandsklagen war eine 2021 eingeführte Umstellung der Vergütungspraxis des Verlags. Dieser hatte damals angekündigt, seine freiberuflichen Auftragnehmer*innen künftig nach einem „Baukasten-System“ zu entlohnen. Statt Zeilen und Fotos konkret und im Einklang mit den Allgemeinen Vergütungsregeln (GVR) abzurechnen, sollten Paketpreise für Bilder und Texte gelten. Mehrere Journalist*innen wandten sich daraufhin an ihre Gewerkschaften.

„Der Verlag der Kieler Nachrichten zeigt sich als unfairer Auftraggeber gegenüber freien Journalist*innen und hält sich nicht an die branchenüblichen Honorarregeln, die mit dem Zeitungsverlegerverband vereinbart sind“, erklärt Christoph Schmitz-Dethlefsen vom ver.di-Bundesvorstand zum Urteil. Der Verlag der Kieler Nachrichten setze seine Bedingungen „mit der Macht des lokal einzigen Auftraggebers“ durch. Einzelklagen dagegen wären zwar rechtens, könnten aber geschäftsschädigend sein, so Schmitz-Dethlefsen weiter. Um die Urheberrechte und Einkommen der Kolleg*innen wirksam zu stärken, brauche es daher ein wirkungsvolles Verbandsklagerecht: „Der Gesetzgeber ist dazu gefordert!“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der SR lässt sich checken

Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen unter Spar- und Reformdruck. Die Politik verlangt den Abbau von Mehrfachstrukturen und eine Profilierung des Programmauftrags. Die meisten Anstalten sind bereits im Umbau. Angesichts dieser Herausforderungen lässt der Saarländische Rundfunk (SR) derzeit seine Organisationsstrukturen von externen Beratern überprüfen.
mehr »

Filmtipp: Sie glauben an Engel, Herr Drowak? 

Schwarzweißbilder, höchst originell gestaltet und herausragend gut gespielt mit Luna Wedler und Karl Markovics - "Sie glauben an Engel, Herr Drowak?" erzählt die Tragödie eines verpfuschten Lebens. Im Debütfilm von Nicolas Steiner offenbart ein nihilistischer Trinker im Rahmen eines Sozialprogramms dank der Beharrlichkeit einer Germanistik-Studentin ein enormes literarisches Talent. Doch dann wird der Mann von den Dämonen seiner Vergangenheit eingeholt.
mehr »

ÖRR als Public Open Space?

Der Reformstaatsvertrag eröffnet neue Wege für die Infrastruktur öffentlicher Kommunikation, befindet Jan Christopher Kalbhenn in einer Kurzstudie, die er für die Friedrich-Ebert-Stiftung verfasst hat. Denn die demokratische Öffentlichkeit, so Kalbhenn, steht angesichts der Machtkonzentration bei digitalen Plattformen vor einer grundlegenden ordnungspolitischen Herausforderung.
mehr »

Mehr Regionalität bei WDR und NDR

WDR und NDR gehen neue Wege bei der der regionalen Berichterstattung. Beim WDR sollen demnach zum 1. Januar 2027 die bisherigen Programmbereiche Aktuelles und Landesprogramme zu einem neuen Programmbereich mit dem Arbeitstitel "NRW" zusammengelegt werden - sofern die WDR-Gremien dem Vorhaben zustimmen. Der NDR startet ein neues Format für Jüngere bei YouTube.
mehr »