Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Foto: 123rf

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.

Die Gewerkschaften hatten bereits im Mai ein erstes Urteil gegen die Verwendung intransparenter Vereinbarungen erwirkt, die der Verlag, der überwiegend zum Madsack-Konzern gehört, den freien Mitarbeiter*innen auferlegt. Dennoch überarbeitete der Verlag seine einseitig vorgegebenen Vertragsbedingungen nur marginal und unzureichend. Deswegen war jetzt eine weitere Klage notwendig. Es handelt sich um eine vorläufige, im Verfügungsverfahren ergangene Entscheidung, die noch mit Rechtsmitteln anfechtbar ist.

„Baukasten“-Entlohnung statt Vergütungsregeln

Anlass für die Verbandsklagen war eine 2021 eingeführte Umstellung der Vergütungspraxis des Verlags. Dieser hatte damals angekündigt, seine freiberuflichen Auftragnehmer*innen künftig nach einem „Baukasten-System“ zu entlohnen. Statt Zeilen und Fotos konkret und im Einklang mit den Allgemeinen Vergütungsregeln (GVR) abzurechnen, sollten Paketpreise für Bilder und Texte gelten. Mehrere Journalist*innen wandten sich daraufhin an ihre Gewerkschaften.

„Der Verlag der Kieler Nachrichten zeigt sich als unfairer Auftraggeber gegenüber freien Journalist*innen und hält sich nicht an die branchenüblichen Honorarregeln, die mit dem Zeitungsverlegerverband vereinbart sind“, erklärt Christoph Schmitz-Dethlefsen vom ver.di-Bundesvorstand zum Urteil. Der Verlag der Kieler Nachrichten setze seine Bedingungen „mit der Macht des lokal einzigen Auftraggebers“ durch. Einzelklagen dagegen wären zwar rechtens, könnten aber geschäftsschädigend sein, so Schmitz-Dethlefsen weiter. Um die Urheberrechte und Einkommen der Kolleg*innen wirksam zu stärken, brauche es daher ein wirkungsvolles Verbandsklagerecht: „Der Gesetzgeber ist dazu gefordert!“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Bayern bessert Rundfunkgesetz nach

Eingriff in die Programmautonomie und in das Gebot der Staatsferne – so lautete übergreifend die deutliche Kritik am ersten Entwurf der bayerischen Staatsregierung von CSU und Freien Wählern, das Rundfunkgesetz zu novellieren. Es ist die Rechtsgrundlage für den Bayerischen Rundfunk (BR). Nun reagiert die Regierung und kündigt an, die Gesetzesnovelle entschärfen zu wollen.
mehr »

ORF: Jetzt reden die Mitarbeitenden

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Österreichs (ORF) steckt in einer tiefen Krise. Es geht demnach um mutmaßliche sexuelle Belästigung seitens des ehemaligen Generaldirektors, um ein toxisches Arbeitsklima, politische Einflussnahmen. Nach der Aktion "Nicht mit uns" fordern in der Aktion "Mit uns" nun zahlreiche Mitarbeitende Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen und tiefgehenden Veränderung.
mehr »

DW: Mehr Protest gegen Kürzungen

Nun hat auch der Fachbeirat der Deutsche Welle Educational Programs (DW Deutsch lernen) laut dwdl.de in einer Stellungnahme die geplanten Kürzungen im Deutsch-Angebot des Auslandssenders kritisiert und vor massiven Schäden für den Sender gewarnt. Die DW hatte angekündigt, das Budget halbieren zu wollen, was zu großen Protesten geführt hatte.
mehr »

Medien-Appell: „Lasst uns nach Gaza“

In einem offenen Brief an die israelischen Behörden, unterschrieben von etwa 30 Medienvertreter*innen, darunter von „Le Monde“, fordert die International Press Association erneut den Zugang von Journalist*innen zur palästinensischen Enklave, die seit dem 7. Oktober 2023 geschlossen ist, sowie deren Schutz im Gazastreifen.
mehr »