Kriegsverbrechen: RSF stellt Anzeige

Begräbnis des Journalisten Salem Abu Tayyur, neben ihm sein ebenfalls getöteter Sohn Ahmed. Foto: Saher Alghorra / ZUMA Press Wire

Reporter ohne Grenzen (RSF) hat beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) die dritte Strafanzeige wegen israelischer Kriegsverbrechen gegen Journalist*innen eingereicht. Darin fordert RSF den Gerichtshof auf, Verbrechen gegen mindestens neun palästinensische Medienschaffende zwischen dem 15. Dezember 2023 und 20. Mai 2024 zu untersuchen. Insgesamt sind nach RSF-Recherchen bei Angriffen der israelischen Streitkräfte (IDF) seit dem 7. Oktober im Gazastreifen mehr als 100 Journalistinnen und Reporter getötet worden.

Die neue Strafanzeige beschreibt laut RSF acht neue Fälle palästinensischer Medienschaffender, die bei Angriffen der israelischen Streitkräfte (IDF) getötet wurden, sowie den Fall eines verletzten Journalisten. Alle neun seien bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit getroffen worden, heißt es. RSF habe Grund zu der Annahme, dass einige von ihnen bewusst getötet wurden und die anderen bei Angriffen der IDF auf Zivilisten und Zivilisten ums Leben kamen. 

Gezielten Angriffe gegen Journalist*innen ahnden

„Gezielte Angriffe auf Journalistinnen und Reporter dürfen nicht straffrei bleiben”, erklärte Anja Osterhaus, RSF-Geschäftsführerin für Politik und Strategie. RSF habe die Strafanzeige am 24. Mai 2024 eingereicht, dem neunten Jahrestag der UN-Resolution 2222. In dieser forderte der UN-Sicherheitsrat im Jahr 2015 nachdrücklich den Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Kriegszeiten.

Die RSF-Strafanzeige kommt nur wenige Tag, nachdem der IStGH-Chefankläger Karim Khan Anträge auf Haftbefehle gegen mehrere Hamas-Führer und den israelischen Premierminister gestellt hat. RSF hatte bereits am 31. Oktober und am 22. Dezember Strafanzeigen wegen möglicher Kriegsverbrechen seitens der IDF und der Hamas eingereicht.

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