US-Regierung schränkt Journalistenvisa ein


Foto: Martha Richards, re:publica 2022

Die US- Regierung hat vor, die Gültigkeitsdauer von Visa für ausländische Journalist*innen in den USA von mehreren Jahren auf 240 Tage zu verkürzen. Für chinesische Journalist*innen soll die Gültigkeit auf  90 Tage  beschränkt werden. Der Europäische Journalistenverband (EFJ) verurteilt diese drastische Einschränkung aufs Schärfste.

Die Trump-Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um die Visabestimmungen für ausländische Studierende, Journalist*innen und Teilnehmende von Kulturaustauschprogrammen zu verschärfen. Visa für Studierende und Kulturaustauschteilnehmende sollen auf vier Jahre begrenzt werden. Visa für Journalist*innen, die bisher eine Laufzeit von mehreren Jahren (bis zu fünf Jahren) hatten, sollen nun maximal acht Monate gültig sein. Sie können eine Verlängerung für weitere 240 Tage beantragen. Für chinesische Journalist*innen sollen die Visa eine Gültigkeitsdauer von bis zu 90 Tagen haben. Diese Änderungen werden Tausende ausländischer Journalist*innen und ihre Familien betreffen. Sie halten sich zumeist mit dem Nicht-Einwanderungsvisum „I-Visum“ für ausländische Medienschaffende in den Vereinigten Staaten auf.

Die vom US-Heimatschutzministerium angekündigte neue Regelung hebt das bisherige System auf, das es ausländischen Journalist*innen ermöglicht, sich in den Vereinigten Staaten aufzuhalten und zu arbeiten, solange sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Regelung tritt 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung am 16.07.2026  im Federal Register in Kraft.

Willkürliche Einschränkung der Pressefreiheit

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Verkürzung der Visumsdauer vorgeschlagen wurde. Die erste Trump-Regierung hatte bereits 2020 versucht, die Visumsbestimmungen zu ändern. Doch dieser Vorschlag wurde 2021 nach dem Amtsantritt von Präsident Joe Biden zurückgezogen.

„Diese willkürliche Einschränkung basiert auf keinerlei objektiven Kriterien“, sagte EFJ-Präsidentin Maja Sever. „Sie entzieht internationalen Journalist*innen die Möglichkeit, aus den Vereinigten Staaten über aktuelle Ereignisse zu berichten, und behindert das ordnungsgemäße Funktionieren der internationalen Medien auf US-amerikanischem Boden. Für in den USA ansässige Auslandskorrespondenten stellen diese neuen administrativen Einschränkungen eine Form des Drucks dar, die eine abschreckende Wirkung haben dürfte.“

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Weniger Frauen in Führungspositionen

Der Frauenmachtanteil in den deutschen Leitmedien ist laut Pro Quote Medien erneut gesunken. Das zeigt eine neue Leitmedienzählung. Der gewichtete Frauenmachtquotient liegt aktuell bei  37,3 Prozent – ein weiterer Rückgang um 0,2 Prozentpunkte gegenüber Januar 2026.
mehr »

Altersvorsorge für Filmschaffende

Für jede fiktionale Filmproduktion, die als Kinofilm, Film und Serie im Fernsehen oder in Streamingdiensten erscheint, soll für alle Beschäftigte vor und hinter der Kamera ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende gelten. Der dazu für die Branche vereinbarte Tarifvertrag besteht bereits seit gut einem Jahr.
mehr »

Journalist weiter in syrischer Haft

Zivilgesellschaftliche Gruppen rufen dazu auf, sich weiter für die Freilassung des kurdischen Journalisten Ahmet Polad einzusetzen. Er war im Januar gemeinsam mit seiner deutschen Kollegin Eva Maria Michelmann  in der nordsyrischen Stadt Raqqa verschwunden. Seit dem 19. Juni 2026 ist Michelmann wieder in Köln. Polad ist weiter in Haft.
mehr »

Nachschlagewerk gegen Einschüchterungsklagen

Die No SLAPP Anlaufstelle hat ihr aktuelles Handbuch veröffentlicht: Hier lesen Sie jede Woche ein neues Kapitel daraus. Das Handbuch bündelt das Wissen aus zwei Jahren Beratungspraxis sowie die Expertise des rechtlichen Beirats und weiterer Kooperationspartner*innen. Es ist ein zentrales Referenzwerk für alle, die sich gegen strategische Klagen informieren, zur Wehr setzen und darüber berichten möchten.
mehr »