Was bin ich?
Viele freiberufliche Journalisten und Journalistinnen werden arbeitsrechtlich in der Regel als Selbständige eingestuft und gleichzeitig sozialrechtlich wie Beschäftigte behandelt. Eine problematische Situation, die sich so zuspitzen kann, daß die Sozialversicherungen nicht mehr 365 Tage im Jahr gesichert sind. Denn in die Künstlersozialkasse (KSK) kommen nur die, die auch sozialrechtlich als selbständig beurteilt werden. Und auch nur solche bleiben auf Dauer drin. Maßgeblich für die Einordnung der Tätigkeit ist der Abgrenzungskatalog. Von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungen verfaßt, soll er den Sachbearbeitern in den Versicherungen ebenso das Leben erleichtern wie…
mehr »